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Oberfranken
Montag, 8. Dezember 2008 12:45

Alkohol, Weihnachtsfeiern und die Folgen

Lass uns doch einmal gemütlich anstoßen! Was in einer fröhlichen Kollegenrunde bei einer Weihnachtsfeier oder einem Jahresabschlussessen gesellig beginnt, hat manchmal fatale Folgen. Alkohol am Steuer ist kein Kavaliersdelikt - Darauf weist das Polizeipräsidium Oberfranken hin. Unter Alkoholeinfluss steigt das Unfallrisiko um ein Vielfaches, die rechtlichen Folgen sind im wahrsten Sinn des Wortes ernüchternd.

Bereits in den ersten neun Monaten dieses Jahres wurden oberfrankenweit 367 Verkehrsunfälle mit Alkoholeinwirkung registriert. Zwei Menschen wurden hierbei getötet und 188 verletzt. 950 Verkehrsteilnehmer mussten in diesem Zeitraum ihren Führerschein an Ort und Stelle abgeben, da sie mit über 1,1 Promille im Blut in einer Polizeikontrolle ertappt wurden. Fast die gleiche Zahl an Fahrzeugführern kam um die sofortige Führerscheinsicherstellung herum. Diese Alkoholsünder mussten aber in der Folge ein Fahrverbot absitzen, da sie zwischen 0,5 und 1,09 Promille aufzuweisen hatten. 410-mal konnte die oberfränkische Polizei eine Trunkenheitsfahrt verhüten. Da erfahrungsgemäß zum Jahresende die Trunkenheitsfahrten zunehmen, wird die Polizei auch während der diesjährigen Adventszeit verstärkt Alkoholkontrollen in Oberfranken durchführen.  

Wer bei den weihnachtlichen Feierlichkeiten auf Alkohol nicht bereits von vornherein verzichten will, sollte seinen Nachhauseweg rechtzeitig vorplanen. Am besten lässt man sich von einem Angehörigen abholen oder nutzt ein Taxi oder die öffentlichen Verkehrsmittel. 20 Euro für eine Taxiheimfahrt sind mit Sicherheit eine gute Investition, wenn man bedenkt, dass eine Trunkenheitsfahrt nicht nur den Führerschein und ein Monatsgehalt, sondern unter Umständen auch den Arbeitsplatz kosten kann. Nicht unterschätzen sollte man auch eine Fahrt am Tag nach der Feier. Oft ist nach vorangegangenem Alkoholgenuss der Blutalkoholspiegel vom Körper noch nicht ganz abgebaut. Als Richtwert gilt, dass durchschnittlich 0,1 Promille in der Stunde abgebaut werden. Nicht selten reicht der Restalkohol für einen Führerscheinverlust aus.  




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