Satzung über Gewinnspielsendungen und Gewinnspiele bei TV Oberfranken
(TVO)
Im Sinne dieser Satzung ist ein Gewinnspiel ein Bestandteil des Programms von TV Oberfranken, der den Nutzerinnen und Nutzern im Falle der Teilnahme die Möglichkeit auf den Erhalt eines Vermögenswertes, insbesondere in Form von Geld, Waren oder Dienstleistungen, bietet.
Die Teilnahmebedingungen werden im Programm von TVO und – soweit vorhanden – auf unserer Internetseite und – soweit vorhanden – im Fernsehtext veröffentlicht.
Unentgeltlich sind Gewinnspiele bei TVO, wenn im Sinne der Satzung für die Nutzerinnen und Nutzer bei telefonischem Kontakt maximal 0,14 €, für eine SMS maximal 0,20 €, bei postalischem Kontakt die Kosten einer Postkarte pro Teilnahme anfallen.
Minderjährigen darf die Teilnahme an Gewinnspielsendungen nicht gestattet werden und somit auch keine Gewinne ausgeschüttet werden.
Der ausgelobte Gewinn wird ausgeschüttet, wenn die Teilnahmebedingungen erfüllt sind. Die Spielgestaltung und Durchführung der Spiele richtet sich nach den verbindlichen Teilnahmebedingungen.
Die Teilnahmegebühr beträgt bei Anrufen aus dem deutschen Festnetz 25 Cent pro Minute. Mobilfunkgebühren können abweichen. Bei Teilnahme auf postalischem Weg durch Brief oder Postkarte müssen diese ausreichend frankiert sein.
Nicht jede entgeltpflichtige Teilnahme an Gewinnspielen bei TV Oberfranken führt auch zum Gewinn eines Preises.
Die Gewinner werden im Programm von TVO und – soweit vorhanden – auf unserer Internetseite und – soweit vorhanden – im Fernsehtext veröffentlicht.







