Di., 23.10.2018 , 16:50 Uhr

BAB9 / Münchberg: Polizei schnappt zwei Personen mit Haftbefehl!

Beide Personen mit Haftbefehl bekamen in der letzten Minute noch Hilfe

Der Bundespolizei Selb gelang es am Montagnachmittag (22. Oktober) gleich zweimal am Autohof Münchberg (Landkreis Hof) zwei Personen mit Haftbefehl zu vollstrecken und ein verbotenes Springmesser zu beschlagnahmen. Beide Personen mit Haftbefehl kamen noch glimpflich davon.

Polizei schnappt Beifahrer mit Haftbefehl

Gegen 13:15 Uhr kontrollierte die Polizei einen bulgarischen Kleintransporter, der mit zwei Männern besetzt war. Während der Untersuchung der Personaldaten im Abgleich des polizeilichen Fahndungssystems, stellten die Beamten fest, dass für den 58-jährigen Beifahrer ein Haftbefehl wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis offen vorliegt. Der 58-Jährige musste entweder die Geldstrafe in Höhe von 370 Euro bezahlen oder 20 Tage ins Gefängnis. Der Beifahrer bat daraufhin telefonisch seine Tochter aus Mannheim um Geld, da er selber finanziell nicht in der Lage war, die Geldstrafe zu begleichen. Die Tochter half ihrem Vater und übergab das Geld einer Mannheimer Polizeidienststelle. Der Weiterreise stand somit nichts mehr im Wege, wenn da nicht der Fahrer gewesen wäre.

Kleintransport-Fahrer wird mit Springmesser erwischt

Zudem entdeckte die Polizei beim Kleintransport-Fahrer ein verbotenes Springmesser, welcher in der Fahrerkonsole griffbereit positioniert war. Das Messer wurde von der Polizei direkt beschlagnahmt und ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet.

63-Jährige mit Haftbefehl von der Polizei im Reisebus entdeckt

Nur kurze Zeit später kontrollierten die Beamten einen internationalen Reisebus auf der Strecke von Berlin nach Zürich. Hierbei erwischte die Polizei eine 63-jährige Rumänin, die wegen mehrfachen Schwarzfahrens in Zügen, bereits verurteilt wurde. Auch sie hatte die Wahl entweder die Geldstrafe in Höhe von 455 Euro zu bezahlen oder für 25 Tage in Haft zu gehen. Die 63-Jährige entschied sich direkt die Geldstrafe zu begleichen. Allerdings reichte ihr Bargeld nicht aus, um die Strafe zu bezahlen. Anschließend bat auch sie ihren Sohn per Telefon um Hilfe. Dieser beglich den offenen Geldbetrag seiner Mutter bei einer Berliner Polizeistelle.

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