Mo., 28.05.2018 , 16:15 Uhr

Bamberg: Zentralstelle Cybercrime veräußert Kryptowährungen in Millionenhöhe!

Umfangreiche Ermittlungen gegen illegale Internet-Plattform

Die bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg bestehende Zentralstelle Cybercrime Bayern führt zusammen mit dem Landeskriminalamt Sachsen seit Mitte 2015 umfangreiche Ermittlungen gegen die Betreiber der illegalen Booksharing-Plattform „Lesen und Lauschen“ (LuL.to).

Internet-Plattform biete illegale Dienste an

Bei der Plattform handelte es sich um ein großes Online-Portal, über das ohne Einwilligung der Urheber beziehungsweise Lizenzberechtigten Bücher, Hörbücher, Zeitungen und Zeitschriften als mp3- oder pdf-Datei gegen die Zahlung von wenigen Cent zum Download angeboten wurden. Das Angebot auf der Internetseite umfasste mehr als 200.000 Titel, darunter allein rund 160.000 deutschsprachige E-Books und 28.000 Hörbücher. Mehr als 30.000 Kunden nahmen die illegalen Dienste des Portals in Anspruch.

Kryptowährungen bei Beschuldigten sichergestellt

Bei zwei Hauptbeschuldigten wurden im Laufe der Ermittlungen große Bestände von Kryptowährungen festgestellt, die mutmaßlich im Zusammenhang mit deren Aktivitäten stehen. Da alle Kryptowährungen dem Risiko hoher Kursschwankungen bis hin zum Totalverlust ausgesetzt sind, wurde durch die Zentralstelle Cybercrime Bayern zuletzt eine Notveräußerung angeordnet und mit deren Durchführung die Landesjustizkasse Bayern beauftragt. Über diese Maßnahme war es möglich, bereits vor einer rechtskräftigen Verurteilung sichergestellte Vermögenswerte zu verkaufen, sofern ein erheblicher Wertverlust droht.

Verkaufsprozess dauert zwei Monate

In einem sehr intensiven Verfahren wurden insgesamt

in mehr als 1.600 Einzeltransaktionen über eine in Deutschland ansässige Handelsplattform verkauft. Der dabei erzielte Verkaufserlös liegt laut der Zentralstelle Cybercrime Bayern bei knapp über 12 Millionen Euro. Der gesamte Verkaufsprozess dauerte über zwei Monate.

Was passiert mit dem Verkaufserlös?

Inwieweit dieser Verkaufserlös unter anderem zum Befrieden der Ansprüche der Geschädigten heranzuziehen ist oder der Staatskasse zu Gute kommt, kann derzeit laut Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg erst nach Abschluss der Hauptverhandlung in einem Urteil festgelegt werden.

Zeitpunkt der Anklageerhebung steht noch nicht fest

Die umfangreichen Ermittlungen gegen die Betreiber von LuL.to dauern unverändert an. Ein Zeitpunkt für die Anklageerhebung steht noch nicht fest. Aktuell laufen noch aufwändige Auswertungen der Kunden- und Bestelldatenbanken, um den genauen Schaden für die
Rechteinhaber zu beziffern.

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