Nachdem ein 45-jähriger am Freitagabend dem Alkohol reichlichst zugesprochen hatte, begab er sich unberechtigterweise in eine Wohnung, die sich über der zuvor besuchten Gaststätte befindet. Dort griff er einer Frau an die Brust. Nach einem kurzen Disput mit dem zur Hilfe eilenden Gastwirt, verließ der Mann den Ort des Geschehens ohne seine Zeche in der Gaststätte zu bezahlen. Er wurde von den Geschädigten wegen Körperverletzung, Hausfriedensbruch und Zechbetrug angezeigt.