Do., 07.05.2026 , 14:33 Uhr

Oberfranken

"Gott mit Dir, du Land der Bayern...": Söders Hymnenpflicht kommt ab dem neuen Schuljahr

Mindestens zwei Hymnen bei "festlichen Schlussveranstaltungen"

Es war ein Herzensprojekt von Ministerpräsident Markus Söder (CSU), das nun formale Gestalt annimmt: Pünktlich zum Start des Schuljahres 2026/27 wird an allen staatlichen weiterführenden Schulen im Freistaat das Abspielen von Hymnen bei offiziellen Abschlussfeiern zur Pflicht. Ein entsprechendes Schreiben des Kultusministeriums konkretisiert nun, wie die feierliche Zeugnisübergabe künftig klingen muss.

Die Regelung: Zwei von drei sind Pflicht

Das neue Konzept sieht vor, dass bei festlichen Schulveranstaltungen zur Verleihung von Abschlusszeugnissen künftig mindestens zwei Hymnen in „würdig-feierlicher Weise“ integriert werden müssen.

Die Umsetzung liegt dabei im Ermessen der Schulleitungen. Die Hymnen können entweder von schuleigenen Ensembles live gespielt oder digital eingespielt werden. Textblätter sollen verteilt werden, um ein Mitsingen zu ermöglichen – eine ausdrückliche Mitsingpflicht besteht für Schüler, Eltern und Lehrer jedoch nicht.

Zwischen „Wir-Gefühl“ und Strafgesetzbuch

Kultusministerin Anna Stolz (Freie Wähler) betonte, dass das Konzept in engem Austausch mit der „Schulfamilie“ entwickelt worden sei. Ziel sei es, Werte wie Respekt und Solidarität zu vermitteln und ein „positives Wir-Gefühl“ zu stärken. Um den pädagogischen Charakter zu unterstreichen, hat das Ministerium zudem ein „Festival der Ideen“ ausgerufen: Schulen, die das Thema besonders kreativ im Unterricht oder Schulleben umsetzen, sollen ausgezeichnet werden. Für Irritationen sorgt jedoch ein rechtlicher Hinweis im Ministeriumsschreiben: Dort wird explizit auf den Paragrafen 90a des Strafgesetzbuches verwiesen, der die Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole unter Strafe stellt.

Scharfe Kritik von Lehrerverbänden
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) reagierte mit Unverständnis auf die Verordnung. GEW-Vize Markus Weinberger bezeichnete die Drohung mit dem Strafgesetzbuch als „pädagogische Bankrotterklärung“. Man befürchte offensichtlich, dass die „verordnete Singstunde“ nicht den gewünschten Ernst erfahre und schwenke daher vorsorglich die juristische Keule. Auch die Opposition im Landtag kritisierte den Vorstoß als reine Symbolpolitik. Integration und Identifikation ließen sich nicht durch staatlich verordnete Lieder erzwingen, sondern nur durch Teilhabe und Bildungsgerechtigkeit.

 

Der Text der Bayernhymne zum Mitsingen: 

Gott mit dir du Land der BayernDeutsche Erde VaterlandÜber deinen weiten GauenWalte Seine SegenshandEr behüte deine FlurenSchirme deiner Städte BauUnd erhalte dir die FarbenSeines Himmels weiß und blau
Gott mit uns dem BayernvolkeWenn wir unsrer Väter wertFest in Eintracht und in FriedenBauen unsres Glückes HerdDass mit Deutschlands BruderstämmenEinig uns ein jeder schauUnd den alten Ruhm bewahreUnser Banner weiß und blau
Gott mit uns und Gott mit allenDie der Menschen heilig RechtTreu beschützen und bewahrenVon Geschlechte zu GeschlechtFrohe crbeit frohes FeiernReiche Ernten jedem GauGott mit dir du Land der BayernUnterm Himmel weiß und blau

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