Es war ein Herzensprojekt von Ministerpräsident Markus Söder (CSU), das nun formale Gestalt annimmt: Pünktlich zum Start des Schuljahres 2026/27 wird an allen staatlichen weiterführenden Schulen im Freistaat das Abspielen von Hymnen bei offiziellen Abschlussfeiern zur Pflicht. Ein entsprechendes Schreiben des Kultusministeriums konkretisiert nun, wie die feierliche Zeugnisübergabe künftig klingen muss.
Die Regelung: Zwei von drei sind Pflicht
Das neue Konzept sieht vor, dass bei festlichen Schulveranstaltungen zur Verleihung von Abschlusszeugnissen künftig mindestens zwei Hymnen in „würdig-feierlicher Weise“ integriert werden müssen.
Die Umsetzung liegt dabei im Ermessen der Schulleitungen. Die Hymnen können entweder von schuleigenen Ensembles live gespielt oder digital eingespielt werden. Textblätter sollen verteilt werden, um ein Mitsingen zu ermöglichen – eine ausdrückliche Mitsingpflicht besteht für Schüler, Eltern und Lehrer jedoch nicht.
Zwischen „Wir-Gefühl“ und Strafgesetzbuch
Kultusministerin Anna Stolz (Freie Wähler) betonte, dass das Konzept in engem Austausch mit der „Schulfamilie“ entwickelt worden sei. Ziel sei es, Werte wie Respekt und Solidarität zu vermitteln und ein „positives Wir-Gefühl“ zu stärken. Um den pädagogischen Charakter zu unterstreichen, hat das Ministerium zudem ein „Festival der Ideen“ ausgerufen: Schulen, die das Thema besonders kreativ im Unterricht oder Schulleben umsetzen, sollen ausgezeichnet werden. Für Irritationen sorgt jedoch ein rechtlicher Hinweis im Ministeriumsschreiben: Dort wird explizit auf den Paragrafen 90a des Strafgesetzbuches verwiesen, der die Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole unter Strafe stellt.
Scharfe Kritik von Lehrerverbänden
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) reagierte mit Unverständnis auf die Verordnung. GEW-Vize Markus Weinberger bezeichnete die Drohung mit dem Strafgesetzbuch als „pädagogische Bankrotterklärung“. Man befürchte offensichtlich, dass die „verordnete Singstunde“ nicht den gewünschten Ernst erfahre und schwenke daher vorsorglich die juristische Keule. Auch die Opposition im Landtag kritisierte den Vorstoß als reine Symbolpolitik. Integration und Identifikation ließen sich nicht durch staatlich verordnete Lieder erzwingen, sondern nur durch Teilhabe und Bildungsgerechtigkeit.
Der Text der Bayernhymne zum Mitsingen: