Im sogenannten „Innstraße“-Prozess ist am Landgericht Bayreuth am Freitag (11. September) ein neues Urteil gefallen. In erster Instanz wurde der 38-jährige Angeklagte Firat T. wegen Raubmordes zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Bundesgerichtshof hob allerdings das Urteil auf.
Firat T. muss für 5,5 Jahre hinter Gitter
Im neu aufgerollten Prozess wurde der Angeklagte nun wegen gewerbsmäßigen Diebstahls, unterlassener Hilfeleistung und unerlaubten Waffenbesitzes zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Vor drei Jahren überfiel Firat T. mit einem Komplizen einen 88-Jährigen in seiner Wohnung in der Bayreuther Innstraße.
Fragen bleiben offen
Der Rentner sei geschlagen worden, über eine Treppe gestürzt und schließlich an seinen lebensgefährlichen Verletzungen gestorben. Das Gericht konnte jedoch nicht klären, ob die Schläge tatsächlich zum Tod des Rentners führten. Unklar ist außerdem, ob Firat T. oder sein Komplize den Rentner geschlagen hat. Der Komplize wurde zu fünf Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt.