UPDATE (2. September, 17:20 Uhr):
Im Diesel-Prozess um den Mineralölunternehmer Thomas Hoffmann ist am Mittwoch (2. September) vor dem Landgericht Hof ein Urteil gefallen. Die Kammer verurteilte Hoffmann zu einer Haftstrafe von 6 Jahren und 3 Monaten und außerdem zu einem Werteinzug der Firma Hoffmann in Höhe von 105,5 Millionen Euro. Der Haftbefehl gegen den Angeklagten wurde außer Kraft gesetzt, jedoch besteht noch ein weiterer Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Berlin. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Hoffmann hat eine Woche Zeit, um Revision einzulegen.
UPDATE (2. September, 12:36 Uhr):
Nachdem die Plädoyers im Prozess um den Schwarzenbacher Unternehmer Thomas Hoffmann am Landgericht Hof von Staatsanwaltschaft und Verteidigung gehalten wurden, wird am Mittwochnachmittag das Urteil erwartet.
Angeklagter hätte eine lukrative fortlaufende Einnahmequelle gesehen
Die Staatsanwaltschaft betonte, dass nach acht Monaten laufendem Verfahren die Vorwürfe in der Anklageschrift bestätigt seien. Thomas Hoffmann hätte von den Mängeln am Kraftstoff sowie der fehlenden Versteuerung seit Beginn der Kraftstoffgeschäfte mit den betrügerischen Unternehmen gewusst. Seit Ende 2023 hätten Hoffmann sowie sein Sohn alle Lieferungen und weitere „Billigangebote“ der Kraftstoffanbieter angenommen. Hoffmann wäre darüber hinaus bewusst gewesen, dass die Ausschilderungen an Lieferfahrzeugen sowie Liefer- und Frachtscheine nicht für Dieselkraftstoff gelten könnten. Durch den günstigen Einkaufspreis hätte der Angeklagte eine lukrative, fortlaufende Einnahmequelle gesehen und sich somit einen deutlichen Wettbewerbsvorteil verschafft. Seine Einnahmen verdoppelte er innerhalb eines Jahres auf 122 Millionen Euro.
Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von über sieben Jahren und einen Wertersatz in Millionenhöhe
Für die Staatsanwaltschaft habe sich Thomas Hoffmann wegen gewerbsmäßiger Steuerhehlerei in 3005 Fällen voll schuldfähig gemacht. Deshalb fordert die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren und neun Monaten sowie einen Wertersatz in Höhe von 105,5 Millionen Euro.
Hoffmann sei nicht verhandlungsfähig und könne nicht verurteilt werden
Die Verteidigung betonte zu Beginn ihres Plädoyers, dass der Schlussvortrag nicht in Absprache mit Thomas Hoffmann erfolgen konnte. Grund dafür sei der schlechte Gesundheitszustand ihres Mandanten gewesen. Für die Verteidigung steht weiterhin fest: Ihr Mandant sei nicht verhandlungsfähig und könne somit nicht verurteilt werden. Hoffmanns Verteidiger Maximilian Siller sieht die Hauptschuld im Prozess beim bereits verurteilten Mineralölzulieferer Roman N., der zuvor eine Haftstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten erhalten hat. Nur durch sein Drängen sei Hoffmann weiterhin im fragwürdigen Geschäft geblieben. Er sei es gewesen, der durch Drohungen den Ausstieg Hoffmanns verhindert habe. Roman N. beteuerte gegenüber Hoffmann außerdem, dass der Kraftstoff versteuert sei. „Er ist am Ende“, so Siller. Der Antrag der Staatsanwaltschaft sei laut dem Verteidiger viel zu hoch.
Verteidigung fordert Einstellung des Verfahrens
Für die Urteilsfindung betont Verteidiger Siller vor allem die langjährige unternehmerische Verbundenheit mit der Region sowie das leere Strafregister Hoffmanns. Er habe eine falsche unternehmerische Entscheidung getroffen. Deshalb fordert er im Fall einer Verurteilung eine maximale Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten. Abschließend geht Hoffmanns Verteidigung erneut auf den Gesundheitszustand ihres Mandanten ein. Für sie steht auch kurz vor der Urteilsverkündung fest: Thomas Hoffmann sei nicht verhandlungsfähig. Das Verfahren müsse eingestellt werden.
Insgesamt rund 3000 Lieferungen
Rund 90 Millionen Liter unversteuerten Kraftstoff soll Hoffmann im Zeitraum von November 2023 bis November 2024 für seine Unternehmen in Oberfranken und Sachsen gekauft haben. Damit habe er selbst zwar keine Steuern hinterzogen. Da er den Kraftstoff aber im Wissen gekauft haben soll, dass die Lieferanten rund 44 Millionen Euro Energiesteuer nicht bezahlt haben sollen, wird ihm laut Anklage gewerbsmäßige Steuerhehlerei vorgeworfen.
ERSTMELDUNG (2. September, 10:36 Uhr):
Vor dem Landgericht Hof werden am Mittwoch (2. September) die Plädoyers im Prozess um den Schwarzenbacher Unternehmer Thomas Hoffmann erwartet. Ihm wird Steuerhehlerei in großem Umfang zur Last gelegt.
Insgesamt rund 3000 Lieferungen
Rund 90 Millionen Liter unversteuerten Kraftstoff soll Hoffmann im Zeitraum von November 2023 bis November 2024 für seine Unternehmen in Oberfranken und Sachsen gekauft haben. Damit habe er selber zwar keine Steuern hinterzogen, da er den Kraftstoff aber im Wissen gekauft haben soll, dass die Lieferanten rund 44 Millionen Euro Energiesteuer nicht bezahlt haben sollen, wird ihm laut Anklage gewerbsmäßige Steuerhehlerei vorgeworfen.
Gutachten entscheidet über Verhandlungsfähigkeit
Die Verteidigung von Thomas Hoffmann brachte unterdessen ein Gutachten ein, das für den Prozess ein frühzeitiges Ende hätte bedeuten können. Thomas Hoffmann sei demnach an einer schweren Demenz erkrankt, und müsse somit als verhandlungsunfähig eingestuft werden. Ein vorangegangenes Gutachten hat diese Diagnose untermauert. Doch dieses Gutachten scheint lückenhaft zu sein. Die Staatsanwaltschaft forderte deswegen eine zweite Expertenmeinung. Diese wiederum bestätigte dem Angeklagten, dass er in keiner Weise unter Demenz leide, im Gegenteil, es erklärte die vollumfängliche Verhandlungsfähigkeit.
Sohn in Berlin vor Gericht
Unterdessen muss sich auch Tobias Hoffmann, der Sohn von Thomas Hoffmann, vor Gericht verantworten. Auf Antrag der Europäischen Staatsanwaltschaft wird ab Mittwoch (2. September) vor dem Landgericht Berlin gegen ihn und Viktoria R. wegen der Hinterziehung der Mehrwertsteuer im Zusammenhang mit Mineralölgeschäften verhandelt. Den beiden Angeklagten wird vorgeworfen, sich im Zeitraum von November 2023 bis November 2024 gemeinsam mit weiteren Mittätern an einem international handelnden, kriminellen Netzwerk beteiligt zu haben.