Mi., 18.02.2026 , 17:09 Uhr

Deutschland / Oberfranken

6000 Euro Prämie: Was es bei der E-Auto-Förderung zu beachten gibt!

Besonders private Haushalte mit kleinen und mittlerem Einkommen sollen profitieren

Die Bundesregierung bringt ab 2026 eine neue Förderung für Elektroautos auf den Weg. Neben steuerlichen Vorteilen soll es rückwirkend ab Januar 2026 wieder eine Kaufprämie geben. Insgesamt stehen rund drei Milliarden Euro zur Verfügung. Damit könnten in den kommenden drei bis vier Jahren schätzungsweise 800.000 Fahrzeuge gefördert werden. Die zentralen Eckpunkte des Programms sind bereits festgelegt.

Wann die neue E-Auto-Förderung startet

Die Förderung soll im Frühjahr 2026 beginnen. Sie gilt rückwirkend für alle Elektroautos, die seit dem 1. Januar 2026 neu zugelassen wurden. Privatpersonen können den Antrag voraussichtlich ab Mai 2026 stellen. Bis dahin will das Bundesumweltministerium ein Online-Portal freischalten. Entscheidend für die Förderung ist das Datum der Zulassung, nicht der Bestellung des Fahrzeugs. Der Antrag muss spätestens ein Jahr nach der Erstzulassung eingereicht werden.

Welche Fahrzeuge gefördert werden

Förderfähig sind erstmals in Deutschland zugelassene Neufahrzeuge der Klasse M1. Dazu zählen Pkw und die meisten Wohnmobile mit einem Gewicht von unter 3,5 Tonnen. Unterstützt werden reine batterieelektrische Fahrzeuge, Elektroautos mit Range Extender sowie Plug-in-Hybride. Die Förderung gilt sowohl beim Kauf als auch beim Leasing. Gebrauchte Elektroautos sind dagegen ausgeschlossen. Ob sich das künftig ändert, soll frühestens 2027 geprüft werden.

E-Auto-Förderung: Zuschüsse hängen von Einkommen, Familienstand und Fahrzeugtyp ab

Die Kaufprämie ist sozial gestaffelt. Anspruch haben Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 80.000 Euro im Jahr. Für Familien mit Kindern erhöht sich diese Grenze: Für bis zu zwei Kinder unter 18 Jahren steigt sie um jeweils 5.000 Euro, maximal also auf 90.000 Euro.

Grundlage für die Berechnung ist der Durchschnitt der beiden aktuellsten Steuerbescheide. Bei Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnerschaften wird das Einkommen beider Partner berücksichtigt, sofern sie nicht ohnehin gemeinsam veranlagt sind. Wer bislang keine Steuererklärung abgegeben hat, kann diese nachreichen. Rentnerinnen und Rentner müssen eine Rentenbezugsbescheinigung oder eine Selbsterklärung vorlegen. Weitere Details zur Berechnungsgrundlage sollen im Frühjahr 2026 mit der Förderrichtlinie veröffentlicht werden.

So viel Geld gibt es

Die Höhe der Förderung variiert je nach Einkommen, Haushaltsgröße und Fahrzeugtyp. Für reine Elektroautos ist eine Grundförderung von mindestens 3.000 Euro vorgesehen, für Plug-in-Hybride mindestens 1.500 Euro. Familien erhalten für die ersten beiden Kinder im Haushalt jeweils 500 Euro zusätzlich, sodass der Basiszuschuss auf bis zu 4.000 Euro steigen kann.

Haushalte mit geringerem Einkommen profitieren von zusätzlichen Aufschlägen. Liegt das zu versteuernde Jahreseinkommen unter 60.000 Euro, erhöht sich die Förderung um 1.000 Euro. Bei weniger als 45.000 Euro kommt ein weiterer Zuschlag von 1.000 Euro hinzu. Damit ist für reine Elektroautos eine Gesamtförderung von bis zu 6.000 Euro möglich. Für Plug-in-Hybride oder Fahrzeuge mit Range Extender sind maximal 4.500 Euro vorgesehen.

Auch Leasingverträge werden – abhängig von Einkommen und Familiengröße – mit bis zu 6.000 Euro unterstützt. Voraussetzung ist, dass das Neufahrzeug auf den Leasingnehmer zugelassen ist und dieser selbst den Förderantrag stellt. Zudem gilt eine Mindesthaltedauer von 36 Monaten ab Erstzulassung.

Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos bis Ende 2035 verlängert

Neben der Kaufprämie setzt die Bundesregierung weiterhin auf steuerliche Anreize. Die vollständige Befreiung von der Kfz-Steuer für reine Elektrofahrzeuge wird bis zum 31. Dezember 2035 verlängert. Damit bleibt der Betrieb eines E-Autos langfristig steuerlich begünstigt.

Preisgrenze für E-Dienstwagen angehoben

Auch bei der Dienstwagenbesteuerung gibt es Änderungen. Die Preisgrenze für die steuerlich begünstigte 0,25-Prozent-Regel bei Elektrofahrzeugen wird angehoben. Dadurch können künftig auch höherpreisige E-Modelle von der besonders günstigen Besteuerung profitieren. Weitere Details zur Ausgestaltung der Förderung will die Bundesregierung mit der offiziellen Förderrichtlinie im Frühjahr 2026 bekanntgeben.

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E-Auto Elektrobonus Exner Förderung Mobilität

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