Am Oberlandesgericht Bamberg wird der Prozess gegen den Impfstoffhersteller AstraZeneca fortgesetzt. Bereits vor zwei Jahren forderte eine Frau aus Hof Schmerzensgeld in Höhe von rund 600.000 Euro, weil sie nach einer Impfung am 10. März 2021 dauerhafte gesundheitliche Schäden erlitten habe. Durch eine lebensbedrohliche Thrombose-Variante ist sie nun dauerhaft auf Medikamente angewiesen. (Wir berichteten).
Gutachter sagt aus
Die Klägerseite beantragte ein Gutachten, ob zum Zeitpunkt der Impfung bereits ausreichend über dieses mögliche Risiko informiert wurde. Bei der Anhörung gab ein Sachverständiger an, dass es zum Zeitpunkt der besagten Impfung noch keinen Grund für eine Warnung gegeben hätte. Die Klägerseite kann dies aber nicht nachvollziehen.
Urteil erst im Dezember
Zum Zeitpunkt unseres Redaktionsschlusses war die Anhörung am Oberlandesgericht Bamberg noch nicht abgeschlossen. Der Anwalt der Klägerin kündigte an, weitere Fragen an den Gutachter zu stellen. Ein Urteil soll im Dezember fallen.