Di, 08.02.2022 , 16:21 Uhr

Oberfranken

Söders Sonderweg: Bayern setzt einrichtungsbezogene Impfpflicht vorerst nicht um

Was bedeutet die Entscheidung für die betroffenen Arbeitnehmer- und geber?

Bayern will bezüglich der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ab dem 15. März dieses Jahres einen Sonderweg gehen. Das gab der Ministerpräsident Markus Söder am Montag (07. Februar) in München bekannt. TVO berichtete! Der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek befürwortet die Entscheidung, die Impfpflicht vorerst „außer Vollzug“ zu setzen. Er kritisiert das Vorgehen des Bundes, was die Klarheit der Impfpflichtumsetzung betrifft und fordert diesen auf, sich dem bayerischen Weg anzuschließen – bis offene Vollzugs- und Auslegungsfragen geklärt sind. Den Vorwurf, Bayern lasse sich vom Protest Impfunwilliger leiten, weist er zurück – man habe sich intensiv mit Vertretern der von dem Gesetz betroffenen Verbände ausgetauscht. Doch was heißt das jetzt für die betroffenen Arbeitnehmer und Arbeitgeber? Darüber sprechen wir mit Stefan Kögler, Chef des BRK-Kreisverbandes Hof.

BRK Kreisverband Hof Coronavirus Gesundheitswesen Impfpflicht Markus Söder
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