Di., 19.05.2026 , 12:38 Uhr

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Bis zu 6.000 Euro sichern: E-Auto-Förderung kann ab heute beantragt werden!

Ab heute können Sie bis zu 6.000 Euro zurückfordern

Die Bundesregierung startet ein neues Förderprogramm für Elektroautos und Plug-in-Hybride. Ab heute können Privatpersonen Anträge für die staatliche Kaufprämie stellen. Insgesamt stehen bis 2029 rund drei Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds bereit. Ziel ist es, den Absatz klimafreundlicher Fahrzeuge weiter anzukurbeln. Rückwirkend zum 1. Januar 2026 werden Kauf oder Leasing bestimmter Fahrzeuge mit bis zu 6.000 Euro unterstützt.

Welche Fahrzeuge gefördert werden

Förderfähig sind neue batterieelektrische Fahrzeuge, Brennstoffzellenautos sowie bestimmte Plug-in-Hybride und sogenannte Range-Extender-Modelle. Letztere verfügen über einen kleinen Verbrennungsmotor, der die Reichweite des Elektroantriebs erhöht. Voraussetzung für die Förderung dieser Hybridmodelle ist ein CO₂-Ausstoß von höchstens 60 Gramm pro Kilometer oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern.

Die Regelung gilt für Fahrzeuge aller Hersteller. Die Bundesregierung prüft allerdings eine mögliche EU-Präferenzregelung, nach der künftig nur Fahrzeuge europäischer Hersteller gefördert werden könnten. Für Plug-in-Hybride und Range-Extender ist die Förderung zunächst bis Ende Juni 2027 befristet.

Wer Anspruch hat und wie hoch die Förderung ausfällt

Die Kaufprämie richtet sich ausschließlich an Privatpersonen. Anspruch haben Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 80.000 Euro. Für Familien erhöht sich die Grenze um jeweils 5.000 Euro pro Kind – bei bis zu zwei Kindern also auf maximal 90.000 Euro.

Die Höhe der Förderung hängt von Fahrzeugtyp, Einkommen und Familiengröße ab. Für reine Elektroautos und Brennstoffzellenfahrzeuge beträgt die Basisförderung 3.000 Euro. Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range Extender werden mit 1.500 Euro unterstützt.

Zusätzliche Zuschläge gibt es für Familien und Haushalte mit geringerem Einkommen: Pro Kind werden 500 Euro gezahlt, maximal also 1.000 Euro. Wer weniger als 60.000 Euro Haushaltseinkommen hat, erhält weitere 1.000 Euro, bei Einkommen unter 45.000 Euro kommt ein weiterer Bonus hinzu. Damit sind insgesamt bis zu 6.000 Euro Förderung für ein Elektroauto möglich.

Antragstellung komplett digital

Die Anträge werden online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt. Benötigt werden die beiden letzten Steuerbescheide, ein Kauf- oder Leasingvertrag sowie der Fahrzeugschein als Nachweis der Erstzulassung in Deutschland. Alle Unterlagen müssen digital eingereicht werden.

Voraussetzung für die Antragstellung ist außerdem ein BundID-Konto. Die Anmeldung erfolgt entweder über den Online-Ausweis mit PIN oder mithilfe eines ELSTER-Zertifikats.

Eine weitere Bedingung ist die sogenannte Mindesthaltedauer: Geförderte Fahrzeuge dürfen frühestens drei Jahre nach der Erstzulassung verkauft werden. Damit soll verhindert werden, dass Fahrzeuge unmittelbar nach dem Kauf gewinnbringend weiterveräußert werden.

Nach Angaben des Umweltministeriums reicht das Fördervolumen voraussichtlich für rund 800.000 Fahrzeuge. Der Markt für Elektroautos wächst bereits deutlich: Im März war nahezu jede vierte Neuzulassung ein E-Auto. Während im Februar noch rund 46.000 Elektrofahrzeuge zugelassen wurden, stieg die Zahl im März auf etwa 70.000.

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