Auch in Oberfranken bestimmen die 3G-Corona-Regeln immer noch unseren Alltag. Wer am öffentlichen Leben teilnehmen möchte, muss geimpft, genesen oder getestet sein. Für die anstehende Bundestagswahl am Sonntag (26. September) gilt die 3G-Regelung aber nicht. Ungeimpft und ohne Test dürfen Wählerinnen und Wähler in den Wahllokalen trotzdem ihr Kreuzchen machen, denn die Bundesregierung hat klargestellt: Wählen ist ein Grundrecht. Die Stimmabgabe soll so einfach wie möglich ablaufen!