Am Freitag (23. April) trat das neue Infektionsschutzgesetz, die sogenannte Bundes-Notbremse, in Kraft. Wir berichteten! Seit dem Wochenende greift das Gesetz nun in allen Kreisen und kreisfreien Städten des Bundesgebietes, in denen die Inzidenz stabil über dem kritischen Wert von 100 liegt. Was Bayern betrifft, waren hier die Corona-Regelungen schon vor der Bundes-Notbremse sehr streng, sodass sich die Auswirkungen im Freistaat nun in Grenzen halten. Dennoch gibt es ein paar Änderungen, die es zu beachten gilt!