Impfen ist eine ärztliche, aber keine zahnärztliche Leistung, so lautet zunächst einmal die gesetzliche Grundlage. Das von der SPD, den Grünen und der FDP vorgelegte „Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen Covid19“ soll nun – zeitlich befristet – auch Zahnärzte und Apotheken für die Impfung mit ins Boot holen. Allerdings müssen die vorher eine entsprechende Schulung absolvieren und es gilt eine Reihe von logistischen, personellen, haftungsrechtlichen und abrechnungstechnischen Details zu klären.
Wann also können auch Apotheker & Zahnärzte in Oberfranken mit den Corona-Schutzimpfungen beginnen?