Der Diesel-Prozess gegen den Schwarzenbacher Unternehmer Thomas Hoffmann ist nach fast sechs Monaten vorerst unterbrochen. Das Landgericht hat das Verfahren gegen den Hauptangeklagten abgetrennt. Ein Neurologe soll nun klären, ob Hoffmann angesichts einer mutmaßlich fortschreitenden Demenzerkrankung überhaupt noch verhandlungsfähig ist.
Weiter geht es am 7. August. Eine längere Unterbrechung ist nicht möglich, da das Verfahren sonst wegen der gesetzlichen Vierwochenfrist neu beginnen müsste. Hoffmann, der seit Mitte Januar wegen Steuerhehlerei angeklagt ist, wurde nach der Verhandlung zurück in die JVA Kronach gebracht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, wissentlich unversteuerten Diesel vertrieben zu haben. Im Raum stehen 90,5 Millionen Liter Kraftstoff und ein Steuerschaden von 44 Millionen Euro.
Verteidigung sieht Hoffmann nicht mehr verhandlungsfähig
Bereits im Juni hatte der Erlanger Forensiker Thomas Wenske vor Gericht von einer beginnenden Alzheimer-Demenz berichtet. Nach einer weiteren Untersuchung stellte er nach eigenen Angaben eine Verschlechterung fest. Daraufhin beantragte die Verteidigung die Unterbrechung des Verfahrens.
Nach Auffassung der Anwälte nimmt Hoffmann inzwischen nur noch körperlich an den Verhandlungen teil. Auch Mitarbeiter der JVA hätten Veränderungen bemerkt. Ein Neurologe soll nun den Krankheitsverlauf und dessen Auswirkungen auf die Verhandlungsfähigkeit umfassend beurteilen.
Staatsanwaltschaft bleibt skeptisch
Die Staatsanwaltschaft unterstützt zwar eine weitere Begutachtung, äußert aber Zweifel an der Darstellung der Verteidigung. Sie verweist unter anderem auf Briefe Hoffmanns an seine Tochter und bewertet auch sein Verhalten nach der ersten Untersuchungshaft kritisch. Damals habe er Vermögen für die Gründung einer neuen Firma gesichert.
Zugleich stellt sich die Frage, ob eine mögliche Demenzerkrankung bereits während der mutmaßlichen Taten eine Rolle gespielt haben könnte. Zeugen hatten von sprunghaften Entscheidungen Hoffmanns im Dieselgeschäft berichtet. Die Verteidigung sieht darin mögliche Folgen der Erkrankung, die Staatsanwaltschaft will diese Darstellung weiter überprüfen.
Das neue Gutachten soll innerhalb der nächsten vier Wochen erstellt werden. Sollte Hoffmann dauerhaft als verhandlungsunfähig gelten, könnte das Verfahren gegen ihn nicht fortgesetzt werden.
Weiterführende Informationen:
Prozess zum Diesel-Skandal im Landkreis Hof: Insolvenzverfahren gegen Hoffmann eröffnet