Im Diesel-Prozess um den Mineralölunternehmer Thomas Hoffmann ist am Mittwoch (2. September) vor dem Landgericht Hof ein Urteil gefallen. TVO berichtete. Die Kammer verurteilte Hoffmann zu einer Haftstrafe von 6 Jahren und 3 Monaten und außerdem zu einem Werteinzug der Firma Hoffmann in Höhe von 105,5 Millionen Euro. Der Haftbefehl gegen den Angeklagten wurde außer Kraft gesetzt, jedoch besteht noch ein weiterer Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Berlin. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Hoffmann hat eine Woche Zeit, um Revision einzulegen.
Angeklagter hätte eine lukrative fortlaufende Einnahmequelle gesehen
Die Staatsanwaltschaft betonte, dass nach acht Monaten laufendem Verfahren die Vorwürfe in der Anklageschrift bestätigt seien. Thomas Hoffmann hätte von den Mängeln am Kraftstoff sowie der fehlenden Versteuerung seit Beginn der Kraftstoffgeschäfte mit den betrügerischen Unternehmen gewusst. Seit Ende 2023 hätten Hoffmann sowie sein Sohn alle Lieferungen und weitere „Billigangebote“ der Kraftstoffanbieter angenommen. Hoffmann wäre darüber hinaus bewusst gewesen, dass die Ausschilderungen an Lieferfahrzeugen sowie Liefer- und Frachtscheine nicht für Dieselkraftstoff gelten könnten. Durch den günstigen Einkaufspreis hätte der Angeklagte eine lukrative, fortlaufende Einnahmequelle gesehen und sich somit einen deutlichen Wettbewerbsvorteil verschafft. Seine Einnahmen verdoppelte er innerhalb eines Jahres auf 122 Millionen Euro.
Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von über sieben Jahren und einen Wertersatz in Millionenhöhe
Für die Staatsanwaltschaft habe sich Thomas Hoffmann wegen gewerbsmäßiger Steuerhehlerei in 3005 Fällen voll schuldfähig gemacht. Deshalb fordert die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren und neun Monaten sowie einen Wertersatz in Höhe von 105,5 Millionen Euro.
Hoffmann sei nicht verhandlungsfähig und könne nicht verurteilt werden
Die Verteidigung betonte zu Beginn ihres Plädoyers, dass der Schlussvortrag nicht in Absprache mit Thomas Hoffmann erfolgen konnte. Grund dafür sei der schlechte Gesundheitszustand ihres Mandanten gewesen. Für die Verteidigung steht weiterhin fest: Ihr Mandant sei nicht verhandlungsfähig und könne somit nicht verurteilt werden. Hoffmanns Verteidiger Maximilian Siller sieht die Hauptschuld im Prozess beim bereits verurteilten Mineralölzulieferer Roman N., der zuvor eine Haftstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten erhalten hat. Nur durch sein Drängen sei Hoffmann weiterhin im fragwürdigen Geschäft geblieben. Er sei es gewesen, der durch Drohungen den Ausstieg Hoffmanns verhindert habe. Roman N. beteuerte gegenüber Hoffmann außerdem, dass der Kraftstoff versteuert sei. „Er ist am Ende“, so Siller. Der Antrag der Staatsanwaltschaft sei laut dem Verteidiger viel zu hoch.
Verteidigung fordert Einstellung des Verfahrens
Für die Urteilsfindung betont Verteidiger Siller vor allem die langjährige unternehmerische Verbundenheit mit der Region sowie das leere Strafregister Hoffmanns. Er habe eine falsche unternehmerische Entscheidung getroffen. Deshalb fordert er im Fall einer Verurteilung eine maximale Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten. Abschließend geht Hoffmanns Verteidigung erneut auf den Gesundheitszustand ihres Mandanten ein. Für sie steht auch kurz vor der Urteilsverkündung fest: Thomas Hoffmann sei nicht verhandlungsfähig. Das Verfahren müsse eingestellt werden.
Weiterführende Informationen:
+UPDATE+ Landgericht Hof: Urteil im Diesel-Prozess – 6 Jahre und 3 Monate Haft für Hoffmann