Ein Baubeginn der geplanten Frankenwaldbrücken ist nicht mehr absehbar. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat einem Eilantrag des BUND Naturschutz (BN) stattgegeben, der den bereits genehmigten Bebauungsplan außer Vollzug setzt.
Befürchtung über vorschnellen Beginn
Die Naturschützen haben durch die Einreichung des Eilantrages bewirken wollen, dass die Entscheidung über die sogenannte „Normenkontrollklage“ des Bund Naturschutz und der Initiative Höllental nicht erst nach einem eventuellen Baubeginn getroffen wird. Diese Normenkontrollklage soll eine gerichtliche Überprüfung erwirken, ob der vorhabenbezogene Bebauungsplan überhaupt rechtmäßig ist.
Entscheidung wohl erst im kommenden Jahr
Sowohl der Planungsverband, den die Kommunen Lichtenberg und Issigau zum Zweck der Errichtung der Frankenwaldbrücken errichtet hatte, also auch der BN müssen sich nun erst einmal in Geduld üben. Eine Entscheidung über den endgültigen Bestand der Baugenehmigugn wird nicht vor dem kommenden Jahr erwartet.
Investitionen und Wirtschaftlichkeit von großer Bedeutung
In einem weiteren schriftlichen Statement, was der Bürgermeister der Stadt Lichtenberg, Kristan von Waldenfels, TVO gegeben hat, heißt es: „Man muss jetzt erst einmal die Begründung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes genau auswerten. Ganz abgesehen davon: Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist es wichtig, dass investiert wird. Für den Tourismus und alles, was wirtschaftlich an ihm dran hängt, sind die Frankenwaldbrücken von großer Bedeutung.“