Eine Fahrausbildung ohne Fahrlehrer – das könnte schon bald Realität werden. Das Bundesministerium für Verkehr hat eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen, mit denen die Fahrausbildung unbürokratischer und auch kostengünstiger durchgeführt werden kann.
„Experimentierklausel“ für Personen aus dem Umfeld
Dazu gehört auch eine sogenannte „Experimentierklausel“. Diese besagt, dass ein Teil der praktischen Fahrprüfung nicht von Fahrlehrern, sondern von Personen aus dem Umfeld des Fahrschülers, wie den Elten, durchgeführt werden kann.
Weniger Kosten für die Fahrerlaubnis
Das soll Kosten sparen – und gleichzeitig auch viel Fahrpraxis an die Prüflinge heranbringen…