Geraucht werden darf an vielen Bahnhöfen schon seit Jahren nur noch in ausgewiesenen Bereichen oder gar nicht mehr. Alkohol hingegen konnte bislang nahezu überall konsumiert werden. Das ändert sich nun: Die Deutsche Bahn führt ein bundesweites Alkoholkonsumverbot an ihren rund 5.400 Bahnhöfen ein. Die Regelung soll schrittweise bis zum 15. Oktober 2026 umgesetzt werden und die Sicherheit von Reisenden und Mitarbeitenden erhöhen.
„Wir greifen durch“
„Wir greifen durch: Wir verbannen das Alkoholtrinken aus unseren Bahnhöfen“, erklärt DB-Chefin Evelyn Palla. Zu oft habe sich gezeigt, dass dort, wo viel Alkohol konsumiert werde, auch die Gewalt zunehme. Der brutale Angriff vom vergangenen Freitag habe dies erneut vor Augen geführt. „Wir meinen es ernst mit der Sicherheit. Es geht um den Schutz unserer Mitarbeitenden und Fahrgäste.“ Die Bahn führt das Verbot im Rahmen ihres Hausrechts ein. Dafür werden die Hausordnungen in den kommenden Wochen in Abstimmung mit Kommunen und Behörden angepasst.
30 Bahnhöfe haben bereits ein Alkoholverbot
An rund 30 Bahnhöfen – darunter Köln, München und Hamburg – gilt bereits heute ein Alkoholkonsumverbot. Nach Angaben der Deutschen Bahn seien die Erfahrungen positiv: Weniger Gewalt und weniger Müll sprächen für die Maßnahme. Zum 1. September werden zunächst die Bahnhöfe Berlin Hauptbahnhof, Berlin Gesundbrunnen, Kiel und Braunschweig alkoholfrei, anschließend folgen bis Mitte Oktober alle übrigen Bahnhöfe.
Pro Bahn fordert gezieltere Maßnahmen und ein schlüssiges Sicherheitskonzept
Der Fahrgastverband Pro Bahn sieht das Konzept hingegen kritisch. Das Verbot allein greife zu kurz, da nicht in erster Linie Reisende für alkoholbedingte Probleme verantwortlich seien. Der Verband fordert deshalb gezieltere Maßnahmen und ein schlüssiges Sicherheitskonzept. Auch die Polizei begrüßt grundsätzlich Bemühungen um mehr Sicherheit. Polizeibeamte werden an Bahnhöfen immer wieder Ziel von Angriffen durch alkoholisierte Personen und verweisen deshalb auf die Notwendigkeit zusätzlicher Sicherheitskräfte der Deutschen Bahn.
Verkauf bleibt erlaubt – Konsum verboten
Am Verkauf von Alkohol ändert sich durch das Verbot nichts. In Geschäften an den Bahnhöfen werden Bier, Wein und Spirituosen weiterhin angeboten. Händler rechnen deshalb nicht mit spürbaren Umsatzeinbußen. Auch die Bahnhofsgastronomie bleibt von der Regelung ausgenommen. Wer in einem Restaurant oder einer Bar im Bahnhof sitzt, darf dort weiterhin alkoholische Getränke konsumieren.
Alkoholkonsum im Zug ist erlaubt
Erlaubt bleibt außerdem, verschlossene Flaschen nach dem Einkauf oder im Gepäck mitzuführen. Verboten ist lediglich der Konsum auf den Bahnhofsflächen. Wer gegen die neue Hausordnung verstößt, muss zunächst mit einem Platzverweis rechnen. Bei wiederholten Verstößen kann die Deutsche Bahn ein Hausverbot aussprechen. Nach der neuen Regelung wäre der erste erlaubte Schluck aus einer im Bahnhof gekauften Flasche erst wieder im Zug möglich.
Weiterführende Informationen:
TVO-Umfrage: Alkoholverbot an Bahnhöfen – wird dadurch die Sicherheit erhöht?