Mi., 15.01.2025 , 16:54 Uhr

Stadt Hof

Keine Teilnahme an der Bundestagswahl: Schüler gehen durch vorgezogene Wahl leer aus

Schüler sind zum vorgezogenen Wahltag nicht wahlberechtigt

Am 23. Februar wird ein neuer Bundestag gewählt. Eine der Voraussetzungen, um wahlberechtigt zu sein, ist, dass man das 18. Lebensjahr vollendet hat. Und dieser Umstand sorgt bei der anstehenden Wahl für Probleme: Da es sich um eine vorgezogene Bundestagswahl handelt, sind viele Jugendliche schlichtweg nicht alt genug, um ihre Stimme am Wahltag abgeben zu können. Und das, obwohl sie das eigentlich gerne tun würden. TVO-Reporter Bodo Heyn hat sich mit einigen Schülern der Fachoberschule in Hof getroffen und über das Thema gesprochen.

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