Vielleicht erinnert sich mancher an die Bürgermeisterwahl 2014 in Wunsiedel: Da wurde Karl-Willi Beck mit denkbar knappen 51 Prozent als Bürgermeister wiedergewählt – obwohl sein Name der einzige war, der überhaupt auf den entsprechenden Wahlzettel gedruckt war. Seine Gegenkandidaten mussten von den Wählerinnen und Wählern handschriftlich draufgeschrieben werden. Dass das überhaupt geht, ist eine Besonderheit der Kommunalwahl, geregelt in Paragraf 77 der Wahlordnung. Und dieser Paragraf sorgt jetzt in Kirchenpingarten im Landkreis Bayreuth für Bewegung in Sachen Wahl – denn Kandidat Johann Ehling steht dort zwar nicht auf dem Wahlzettel, macht aber trotzdem Wahlkampf.