Do., 09.10.2025 , 16:32 Uhr

Stad Bamberg

Landgericht Bamberg: Plädoyers im Fall "Katina K."

Staatsanwaltschaft fordert Haftstrafe, Verteidigung einen Freispruch

Unterschiedlicher könnten Plädoyers nicht ausfallen: im Mordprozess um die verschwundene Katina K. am Landgericht Bamberg fordert die Staatsanwaltschaft eine lange Haftstrafe für den Angeklagten Joseph H., seine Verteidiger dagegen plädieren auf Freispruch

Mordprozess ohne Leiche

Der Prozess hat überregional für Schlagzeilen gesorgt, weil bislang die Leiche von Katina K. nicht gefunden wurde. Dennoch hält die Staatsanwaltschaft am Mordvorwurf fest und stützt sich auf Indizien. Als Beispiele seien Blutspuren im Auto des Angeklagten oder eine Sprachnachricht genannt. Diese hat Katina K. am Tag ihres Verschwindens – das war am 01. August 2024 – an ihre Mutter geschickt und darin Angst vor Joseph H. geäußert. Auch der Lebensweg des Angeklagten belaste den heute 74-jährigen. Er saß demzufolge bereits sieben Mal in Haft, allerdings vorrangig wegen Vermögensdelikten. 2019 wurde er verurteilt, weil er die Gartenhütte eines Nachbarn angezündet hatte. Der Staatsanwalt verwies auch auf einen Fall aus dem Jahr 1994. Damals verschwand eine Prostituierte im Raum Forchheim, ein Verdächtiger war Joseph H. Das Verfahren wurde aber eingestellt damals.

Niedere Beweggründe

Trotz fehlender Leiche glaubt die Staatsanwaltschaft, dass Joseph H. die 33-jährige Frau am 01. August letzten Jahres auf einem Grundstück in Bammersdorf (Lkr. Forchheim) ermordet hat. „Aus niederen Beweggründen“, wie es heute hieß. So zählen die Ankläger u.a. verletzten Stolz, Besitzdenken und Rachegefühle auf. Katina K. hatte den 40 Jahre älteren Mann in einem Nürnberger Bordell kennengelernt, wo sie als Prostituierte arbeitete. Die Beziehung der Beiden habe auf Geld gefußt. Als „der Opa“ (so Joseph H.s Spitzname in Szenekreisen) nicht mehr lukrativ erschien, soll Katina K. die Trennung beschlossen haben. Das habe Joseph H. gekränkt und zu einem Streit geführt, der in der Tötung mündete. Wegen Mordes fordert die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung zu 14 Jahren und 3 Monaten.

Nebenklage schließt sich an

Die Nebenklage schließt sich der Argumentation der Staatsanwaltschaft an. Allerdings fordert der rechtliche Beistand der Familie von Katina K. eine lebenslange Freiheitsstrafe und ein Schmerzensgeld. Die Angehörigen lebten seit dem August 2024 in Ungewissheit, so die Begründung.

Verteidigung sieht alles anders

Freispruch fordern dagegen die Verteidiger von Joseph H. Sie sehen Widersprüche und Lücken in den Ermittlungen und bei Zeugenaussagen. Auch Katina K. habe es mit der Wahrheit nie genau genommen. Christian Barthelmes glaubt, dass die Frau untergetaucht sei. „Ich halte das für wahrscheinlicher, als dass sie mein Mandat getötet habe“, so der Verteidiger. Demnach habe Katina K. das Rotlichtmilieu verlassen wollen und die Chance an jenem Tag ergriffen. Schon zu Beginn des Prozesses hatten die Verteidiger deutlich gemacht, dass es sich um einen Vermissten- und keinen Mordfall für sie handele.

Urteilsspruch am Landgericht Bamberg terminiert

Das Urteil wird am 17. Oktober gesprochen. Sollte es auf Freispruch lauten, würde Joseph H. eine Entschädigung für die Zeit in U-Haft zustehen.

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