Fr., 08.11.2024 , 18:10 Uhr

Stadt Bayreuth / Landkreis Bayreuth

Landgericht Bayreuth: 19-jähriger Leon D. nach grausamer Tat an Ex-Freundin zu Haftstrafe verurteilt

Leon D. tötet seine Ex-Freundin mit zahlreichen Messerstichen

Im Strafprozess gegen den 19-jährigen Leon D., der im Mai 2024 in Bindlach (Landkreis Bayreuth) seine Ex-Freundin ermordet haben soll, fällte das Landgericht Bayreuth am Freitag (08. November) das Urteil. Die Jugendkammer verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren und sechs Monaten und behielt sich die Möglichkeit einer anschließenden Sicherungsverwahrung vor.

D. tötet seine Ex-Freundin mit zahlreichen Messerstichen

Nach neun Verhandlungstagen und einer umfangreichen Beweisaufnahme, in der unter anderem digitale Beweise wie Chat- und Internetverläufe ausgewertet wurden und zwei Gutachter zu Wort kamen, sah es die Kammer als erwiesen an, dass der Angeklagte die Tat nach einem detaillierten Plan beging. Am Abend des 24. Mai 2024 soll er unter einem Vorwand das Haus seiner Ex-Freundin Rebecca S. betreten und sie dann unvermittelt angegriffen haben. Das Opfer erlitt zahlreiche Messerstiche in Gesicht, Kopf, Hals und Körper und verstarb infolge eines tiefen Stichs und Schnitts am Hals innerhalb kurzer Zeit.

Tat aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Angeklagte seine Tat aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen begangen hatte, da er seine Ex-Freundin töten wollte, weil sie sich unter anderem seiner Kontrolle entzog. Da keine Hinweise auf eine Entwicklungsverzögerung des Angeklagten vorlagen, die die Anwendung des Jugendstrafrechts gerechtfertigt hätte, wurde der Heranwachsende nach allgemeinem Strafrecht verurteilt.

Kammer folgt der Forderung der Anklage

Zudem sah die Kammer einen Hang zu schweren Straftaten und eine daraus resultierende Gefährdung für die Allgemeinheit als gegeben, weshalb eine mögliche Sicherungsverwahrung nach der Haftzeit vorbehalten wurde. Damit folgte die Kammer in vollem Umfang den Forderungen der Staatsanwaltschaft.

UPDATE vom 18. November 2024:

Verurteilter Leon D. legt Revision gegen Urteil ein

Im Mordprozess von Bindlach hat der 20-jährige Leon D. Revision gegen das Urteil des Landgerichts Bayreuth eingelegt. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe muss nun über den Antrag entscheiden. Der Angeklagte war am 8. November zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren und 6 Monaten verurteilt worden. Während des Prozesses plädierte die Verteidigung auf Totschlag und forderte eine Strafe von neun Jahren nach Jugendstrafrecht. Das Urteil des Landgerichts ging jedoch von Mord aus, was nun durch den Revisionsantrag überprüft werden soll.

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