Am 02. März 2025 tötete Werner M. seine Lebensgefährtin Claudia K. mit 24 Messerstichen. Der Angeklagte litt Jahre lang unter Alkoholproblemen, was auch zwischen ihm und seiner Lebensgefährtin immer wieder zum Streitthema wurde. Schließlich trennte sich das Paar einvernehmlich. Nachdem Werner M. bemerkte, dass Claudia K. der Beziehung nicht nachtrauerte und Versuche eine neue Partnerin über Online-Dating zu finden erfolglos blieben, entstand in ihm Wut. Bis er schließlich Claudia K. in der gemeinsamen Wohnung auflauerte und sie mit einem Messer attackierte.
Totschlag oder Mord?
Die Verteidigung sprach sich am 26. September gegen eine Verurteilung wegen Mordes aus und fordert eine Verurteilung wegen Totschlags mit der Forderung nach einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren. Die Staatsanwaltschaft plädierte auf eine lebenslange Haft wegen Mordes und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.
Lebenslange Haft für Werner M.
Bei der Urteilsverkündung am 08. Oktober verurteilte das Schwurgericht Werner M. zu lebenslanger Freiheitstrafe. Es seien zwei Mordmerkmale gegeben: Heimtücke und niedere Beweggründe. Der Forderung nach Feststellung der besonderen Schwere der Schuld kommt das Gericht nicht nach.