Am Landgericht in Bayreuth wurden heute die Schlussplädoyers im Mordprozess um Werner M. verlesen. Dieser hatte im März dieses Jahres seine Partnerin Claudia K. mit 25 Messerstichen getötet.
Kraft vergleichbar mit einem Profiboxer
Die Staatsanwaltschaft Bayreuth verglich heute Werner M. mit einem Profiboxer. Hintergrund war ein Stich in den Kopf von Claudia C, bei dem das Messer auf der anderen Seite des Schädels wieder austrat. Ein solcher Stich benötigt die enorme Kraft von 450 Newton, die vergleichbar mit der eines Schlages von einem Profiboxer ist. Unterscheiden zum Boxer würde sich Werner M. jedoch, da ein Sportler stets fair kämpft. Die Brutalität, die Werner M. bei der Tat verübte sieht die Staatsanwaltschaft als ein eindeutiges Zeichen für den absoluten Tötungswillen des angeklagten. Deshalb fordert sie eine Verurteilung wegen Mordes, zu der die besondere Schwere der Tat durch das Gericht festgestellt werden müsse.
Nebenklage folgt den Forderungen der Staatsanwaltschaft
Die drei Kinder von Klaudia C. sind als Nebenkläger im Prozess dabei. Ihre Anwältin erläuterte heute vor dem Gericht, dass es bei diesem Fall nicht nur um Mord gehe, sondern auch um den Verlust einer geliebten Mutter. Die Nebenklage betonte ebenfalls die besondere Schwere der Tat, und folgte somit der Forderung nach einer lebenslangen Freiheitsstrafe für Werner M.
Verteidigung fordert Verurteilung wegen Totschlag
Die Verteidigung sprach sich heute gegen eine Verurteilung wegen Mordes aus. Der Verteidiger des Werner M., sieht die notwendigen Mordmerkmale für ein solches Urteil nicht erfüllt. Deshalb fordert sie eine Verurteilung wegen Totschlags mit der Forderung nach einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren. Mit direkten Worten wandte er sich an das Gericht, und betonte, dass auch wenn ein Prozess medial und gesellschaftlich stark debattiert wird, die Urteilsfindung ausschließlich auf den eingebrachten Beweismitteln beruhen muss.
„Ich habe sie geliebt“
Werner M. ergriff zum Abschluss das Wort und beteuerte, dass er die Tat jeden Tag bereue. Es tue ihm leid, dass seine Freundin durch seine Hand ums Leben gekommen sei. Er habe sie geliebt.
Das endgültige Urteil wird für den 8. Oktober erwartet.