Auf Bayerns Straßen könnten am Wochenende mehr Lastwagen unterwegs sein als sonst. Grund ist eine vorübergehende Lockerung der Lkw-Fahrverbote: Wegen des anhaltenden und teils extremen Niedrigwassers auf den deutschen Flüssen hebt Bayern das Sonn- und Feiertagsfahrverbot sowie das Fahrverbot nach der Ferienreiseverordnung für Lkw über 7,5 Tonnen vorübergehend auf. Die Regelung gilt an den kommenden drei Wochenenden vom 15. bis zum 31. August 2026.
Hintergrund sind die stark eingeschränkten Transportmöglichkeiten auf den deutschen Wasserstraßen. Vor allem Rhein und Donau führen vielerorts extrem wenig Wasser. Güter, die wegen der niedrigen Pegel nicht oder nur eingeschränkt per Binnenschiff transportiert werden können, sollen deshalb vorübergehend auf die Straße verlagert werden. Ziel ist es, Lieferketten zu stabilisieren und Engpässe bei wichtigen Gütern zu vermeiden.
Für den Verkehr in Oberfranken bedeutet die Ausnahmeregelung: Zusätzliche Lastwagen sind auf den Straßen möglich, größere Verkehrsbehinderungen werden nach Einschätzung der Behörden bislang jedoch nicht erwartet. Das Polizeipräsidium Oberfranken geht nicht von Verkehrsbehinderungen in signifikantem Ausmaß aus. Als Gründe werden unter anderem die topografische Lage der Region sowie die zunächst kurzfristig geplanten Maßnahmen genannt.
Auch die Verkehrssituation in Richtung Österreich bleibt im Blick. Denn dort gelten die Lkw-Fahrverbote weiterhin. Bayern warnt deshalb vor möglichen Rückstaus an den Grenzübergängen.
Kontrollen und mögliche Folgen
Trotz der Ausnahmeregelung sind stichpunktartige Kontrollen vorgesehen. Die Lockerung gilt nämlich nicht pauschal für sämtliche Lkw-Fahrten: Sie betrifft notwendige Transporte von Gütern, die aufgrund des Niedrigwassers nicht auf deutschen Schifffahrtsstraßen befördert werden können. Die Behörden betonen zudem, dass von der Ausnahme nur im erforderlichen Umfang Gebrauch gemacht werden soll – auch mit Blick auf die Anwohner, die Umwelt und den Ferienreiseverkehr.
Wer ohne entsprechende Berechtigung gegen die geltenden Fahrverbote verstößt, muss mit Konsequenzen rechnen. Nach den bisherigen Angaben können bei Zuwiderhandlungen Bußgelder fällig werden. Die Kontrollen sollen deshalb sicherstellen, dass die Ausnahmeregelung tatsächlich nur für die vorgesehenen Transporte genutzt wird.
Für Autofahrer heißt das: Gerade an den kommenden Wochenenden kann sich das Verkehrsaufkommen auf wichtigen Fernstraßen erhöhen. Zusätzlich zu den üblichen Belastungen durch den Ferienreiseverkehr könnten insbesondere an Engstellen, Baustellen und in Richtung Österreich längere Fahrzeiten entstehen.