Der seit November 2025 gültige Hebammenhilfevertrag bringt viele Hürden im Arbeitsalltag von Beleghebammen: Der bürokratische Aufwand hat sich für die Hebammen deutlich erhöht. Erbrachte Leistungen, wie Untersuchungen oder die Begleitung einer Geburt müssen im Fünf-Minuten Takt in Abrechnungsbögen eingetragen werden. Hinzu kommen finanzielle Einbußen: Vor der Umstellung waren es jeweils 100 Prozent für die erste, zweite und dritte Frau für eine Stunde.
Änderungsvorschläge vom Dachverband der Krankenkassen
Aktuell sind es 80 Prozent für die erste Frau und je 30 Prozent für die zweite und dritte Frau für eine Stunde. Am 01. April gab es zu diesem Vertrag jetzt Änderungsvorschläge vom Dachverband der Krankenkassen.