Bayern ist das einzige Bundesland, das noch am Ladenschlussgesetz von 1956 festhält. Das besagt, dass die Geschäfte um 20 Uhr schließen müssen. Am 1. August aber tritt in Bayern und somit auch in Oberfranken ein neues Ladenschlussgesetz in Kraft. Das besagt, dass Gemeinden selbst und ohne Anlass bis zu acht Einkaufs-Nächte bis 24 Uhr pro Jahr an Werktagen erlauben. Darüber hinaus können einzelne Geschäfte an bis zu vier Werktagen im Jahr eigenständig von 20 bis 24 Uhr öffnen.
Einzelhandel soll gestärkt werden
Ziel ist es, mit dem neuen Ladenschlussgesetz den Einzelhandel in den Städten und Gemeinden zu stärken. Doch dieses neue Gesetz sorgt nach wie vor für Diskussionen. ver.di steht der neuen Regelung kritisch gegenüber und äußert Bedenken zum Sonntagsschutz der Arbeitnehmer.
Umsatz nicht zwangsläufig gesteigert
Einzelhändler bezweifeln, dass sich durch das neue Ladenschlussgesetz der Umsatz steigert. Allerdings können die langen Einkaufsnächte als Kundenmagnet und Werbemaßnahme genutzt werden.