Bereits während der Corona-Pandemie galt der reduzierte Steuersatz von 7 Prozent für den Verzehr von Speisen in den Gaststätten. Zum 1. Januar 2024 wurde wieder auf 19 Prozent erhöht. Die Regelung für Speisen-Angebote im Lieferdiensten blieb bei 7 Prozent. Zum Jahreswechsel entfällt diese Staffelung.
Erfolg für die oberfränkische Gastronomie-Branche
Florian Rose, Regionalgeschäftsführer des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (DEHOGA), hat sich in den vergangenen Monaten intensiv für die Rückkehr zum ermäßigten Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie eingesetzt. Die Absenkung soll die Betriebe finanziell entlasten.
Weitergabe der Steuersenkung an Gäste
Wie stark Gäste davon profitieren, liegt laut Rose im Ermessen der einzelnen Wirte. Die Branche stehe weiterhin vor großen Herausforderungen, wie etwa steigende Personal- und Energiekosten.