Im Diesel-Prozess vor dem Landgericht Hof sind die ersten Urteile gefallen. Vier Mitangeklagte wurden wegen Steuerhinterziehung in zahlreichen Fällen zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Das Verfahren gegen den Schwarzenbacher Tankstellenbetreiber Thomas Hoffmann bleibt dagegen aufgrund seines Gesundheitszustands vorerst ausgesetzt.
Freiheitsstrafen bis zu fünfeinhalb Jahren
Für vier Mitangeklagte endete der Prozess am Mittwoch mit Schuldsprüchen wegen Steuerbetrugs in zahlreichen Fällen. Das Landgericht Hof verhängte Freiheitsstrafen zwischen zwei Jahren und sechs Monaten sowie fünf Jahren und sechs Monaten. Drei der vier Urteile sind bereits rechtskräftig. Einem Angeklagten unterbreitete die Kammer einen sogenannten Verständigungsvorschlag. Deshalb konnte er das Urteil zunächst weder annehmen noch Rechtsmittel dagegen einlegen.
Zusätzlich ordnete das Gericht die Einziehung der durch die Straftaten erzielten Gewinne an. Der höchste einzuziehende Betrag liegt bei 42.000 Euro. Nach Auffassung des Gesetzgebers dürfe niemand wirtschaftliche Vorteile aus Straftaten behalten.
Gericht sieht systematischen Steuerbetrug
Nach Überzeugung der Kammer handelten die Angeklagten bewusst und arbeitsteilig. Sie sollen Designer-Fuels aus Polen und dem Baltikum nach Deutschland gebracht und durch gezielte Manipulationen als regulären Dieselkraftstoff in den Handel gebracht haben. Dafür seien unter anderem Firmen gegründet, Deklarationen an Tanklastzügen verändert und Lieferscheine ausgetauscht worden.
Designer-Fuels unterliegen einer anderen steuerlichen Behandlung als herkömmlicher Diesel. Diesen Umstand hätten die Angeklagten gezielt ausgenutzt, um die fällige Energiesteuer einzusparen und als zusätzliche Gewinnmarge einzubehalten.
Zum Abschluss des Prozesstages übte die Kammer deutliche Kritik an der Bundesregierung. Designer-Fuels müssten stärker staatlich kontrolliert werden, da sie aufgrund ihrer Zusammensetzung weder für Fahrzeuge noch für industrielle Zwecke zugelassen seien. Ohne strengere Kontrollen hätten Steuerbetrüger weiterhin leichtes Spiel, so das Gericht.
Verfahren gegen Hoffmann wird im August fortgesetzt
Das Verfahren gegen den Schwarzenbacher Tankstellenbetreiber Thomas Hoffmann war bereits in der vergangenen Woche vom Hauptprozess abgetrennt worden. Hintergrund ist sein schlechter Gesundheitszustand. Ein neurologisches Gutachten soll klären, ob der 74-Jährige aufgrund einer mutmaßlich fortschreitenden Demenzerkrankung überhaupt noch verhandlungsfähig ist.
Das Gericht setzte das Verfahren deshalb für einen Monat aus. Fortgesetzt werden soll es am 7. August. Eine längere Unterbrechung ist gesetzlich nicht möglich, da der Prozess andernfalls neu beginnen müsste.
Hoffmann wird vorgeworfen, an seinen sieben Tankstellen im Landkreis Hof und im Vogtland rund 90,5 Millionen Liter als Schmieröl deklarierten Kraftstoff als Diesel verkauft zu haben. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft entstand dadurch ein Energiesteuerschaden von rund 44 Millionen Euro.