Das Konzept vom „Teen Court“ bietet Schülern, die Möglichkeit als Richter über die Straftaten anderer Jugendlichen entscheiden. 14- bis 18-jährige Schülerinnen und Schüler erarbeiten dabei Auflagen und Weisungen für Jugendliche, die eine „kleine“ Straftat begangen haben, etwa ohne gültiges Ticket Bahnfahren. Währenddessen immer an der Seite der Schülerrichter sind eine Sozialpädagogin und eine Jugendstaatsanwältin.
Teen Court in anderen Städten bereits erfolgreich
Das Projekt soll dafür sorgen, dass Jugendliche nach dem Teen Court weniger rückfällig werden. In Coburg und Bamberg beispielsweise bewährt sich das Konzept bereits, ab 2026 soll es das Schülergericht nun auch in Bayreuth geben.
Bewerbungen an die Staatsanwaltschaft Bayreuth
Schülerinnen und Schüler, die ihre Jura-Karriere jetzt schon starten wollen und in Bayreuth oder Kulmbach eine weiterführende Schule besuchen, haben noch bis Anfang November die Möglichkeit, sich per Mail (poststelle@sta-bt.bayern.de) als Schülerrichter bei der Staatsanwaltschaft Bayreuth zu bewerben.