Fr., 14.11.2025 , 14:22 Uhr

Stadt Bamberg

Urteil am Landgericht: Mann muss wegen versuchter Giftmorde ins Gefängnis

Der 56-jährige servierte im Dezember 2024 seiner Frau eine vergiftete Tiefkühlpizza

Am Freitag (14. November) hat das Landgericht Bamberg das Urteil gegen einen 56-Jährigen gefällt. Weil er mehrfach versucht haben soll, seine Ehefrau zu vergiften und damit zu ermorden, muss er für 11 Jahre und 4 Monate ins Gefängnis.

Ein Fall wiegt besonders schwer

Ursprünglich war der 56-jährige aus Breitengüßbach wegen sieben Fällen des versuchten Mordes angeklagt gewesen. Das Gericht deutete zu Beginn schon an, einige Fälle eventuell „nur“ als Körperverletzung zu werten. Ins Urteil fließen somit am Ende drei Taten aus dem Jahr 2024 ein, die sich zwischen April und Dezember zugetragen haben.

Pizza Speziale mit Blauem Eisenhut

Besonders der Fall vom 11. Dezember 2024 wiegt aus Sicht der Richter schwer. Damals servierte der Mann seiner Frau eine Tiefkühlpizza, die er mit dem Gift des Blauen Eisenhuts versetzt hatte. Allerdings aß auch der gemeinsame Sohn davon. Beide erlitten danach schwere Vergiftungserscheinungen. Weil die Sanitäter und die Ärzte im Krankenhaus Verdacht schöpften, schaltete sich die Polizei ein.

„Komfortable Beweislage“

Im Nachgang erhärtete sich der Verdacht gegen den Ehemann. So hatte er auf seiner Arbeit nach der Wirkung von pflanzlichem Gift gegoogelt. Der 56-Jährige versuchte, sich mit seiner neuen Freundin nach Frankreich abzusetzen, wo er im Januar 2025 festgenommen wurde. Vor Gericht zeigte er sich am zweiten Prozesstag geständig, konnte aber keine Details zu den Taten nennen. Aus Sicht des Gerichts habe er den Weg für die neue Beziehung „freischaufeln“ wollen.

Mildes Urteil?

Das Geständnis wertete die Strafkammer strafmildernd. Ebenso, dass der 56-Jährige nicht vorbestraft ist. Die Heftigkeit der letzten Tat wirke sich aber nachteilig aus, die Menge Gift hätte sehr leicht auch tödlich wirken können. Die Nebenklagenvertreter werten das Urteil als verhältnismäßig milde, werden es aber nicht anfechten. Eine Reaktion der Staatsanwaltschaft steht aus. Der Verurteilte selbst hat eine Woche Zeit in Revision zu gehen, behielt sich diesen Schritt mit seinem Verteidiger noch vor. Der vorsitzende Richter Dicker hatte in seiner Urteilsbegründung allerdings angeregt, das Urteil zu akzeptieren: „Damit Ihre Familie die Möglichkeit hat, zur Ruhe zu kommen.“

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