Die schwarz-rote Koalition will die Vorgaben für Krankschreibungen deutlich verschärfen. Nach einem Beschluss des Koalitionsausschusses sollen Beschäftigte künftig bereits ab dem ersten Krankheitstag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen müssen. Bislang ist diese in der Regel erst ab dem vierten Krankheitstag vorgeschrieben.
Wie die Bescheinigung künftig ausgestellt werden soll, ist noch offen. Die konkrete Ausgestaltung soll im Gesetzgebungsverfahren festgelegt werden. Nach Angaben von Bundeskanzler Friedrich Merz sollen auf betrieblicher Ebene jedoch Ausnahmen möglich bleiben.
Telefonische Krankschreibung soll entfallen
Geplant ist außerdem die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung. Diese war Ende 2023 dauerhaft eingeführt worden und ermöglicht es Patientinnen und Patienten, sich ohne Praxisbesuch krankschreiben zu lassen – vorausgesetzt, sie sind in der Arztpraxis bekannt und weisen keine schweren Krankheitssymptome auf.
Mit der geplanten Neuregelung würde für eine Krankschreibung künftig wieder grundsätzlich ein persönlicher Arztkontakt erforderlich werden.
Merz sieht Zusammenhang mit hohem Krankenstand
Bundeskanzler Friedrich Merz hatte den aus seiner Sicht hohen Krankenstand in Deutschland wiederholt kritisiert und dabei insbesondere die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung als einen möglichen Faktor genannt. Die geplanten Änderungen sollen nach Auffassung der Koalition dazu beitragen, Fehlzeiten in den Unternehmen zu reduzieren.
Kritik an den Vorhaben kommt unter anderem von den Grünen. Sie sehen die geplanten Verschärfungen skeptisch und warnen vor negativen Folgen für Beschäftigte und das Gesundheitssystem.