Do., 01.04.2021 , 18:46 Uhr

Gerichtsentscheid: Schuhgeschäfte in Bayern dürfen ab dem heutigen 01. April wieder öffnen

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof mit einem Urteil zur Grundversorgung

Nein, es ist kein Aprilscherz. Ab dem heutigen Donnerstag (01. April) können Schuhgeschäfte in Bayern wieder öffnen, ganz unabhängig von der Corona-Lage und vom Inzidenzwert. Dem voraus ging ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs am Mittwoch (31. März). Die Begründung: Schuhe gehören zur Grundversorgung und unter anderem Voraussetzung für sportliche Aktivitäten oder eine Berufsausübung. Wir schauten uns in einem Schuhgeschäft in Wunsiedel um!

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