Nein, es ist kein Aprilscherz. Ab dem heutigen Donnerstag (01. April) können Schuhgeschäfte in Bayern wieder öffnen, ganz unabhängig von der Corona-Lage und vom Inzidenzwert. Dem voraus ging ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs am Mittwoch (31. März). Die Begründung: Schuhe gehören zur Grundversorgung und unter anderem Voraussetzung für sportliche Aktivitäten oder eine Berufsausübung. Wir schauten uns in einem Schuhgeschäft in Wunsiedel um!