Betrunken und schwer verständlich verständigte eine in Selb wohnhafte Slowakin die Integrierte Leitstelle (112) wegen eines Vorfalls. Die ILS leitete den Notruf weiter an die Polizeieinsatzzentrale (110), da kein medizinischer Notfall vorlag. Als die Polizeistreife dann eintraf, wurde auf Klingeln erst mal nicht geöffnet. Erst auf Klopfen regierte man dann in der betreffenden Wohnung, machte aber auch gleich deutlich, dass nichts los sei und auch auf Nachfrage wurde erklärt, dass auch zurückliegend nichts passiert sei. Nachdem dies nicht der erste „Fehlalarm“ der offensichtlich stark alkoholisierten Bewohner war, wird nun Strafanzeige wegen Missbrauchs von Notrufen vorgelegt.