Die oberfränkische SPD hat sich zu ihrer Wahlkreisdelegiertenversammlung getroffen. In der Kultur-und Sporthalle in Ebersdorf im Landkreis Coburg schwörte SPD-Spitzenkandidat Christian Ude die Genossen auf die Landtagswahl ein.
Im Anschluss wurden die oberfränkischen Kandidaten für die Wahl am 15. September festgelegt. Die Liste der Wahlkreisbewerber führt die Kulmbacher Abgeordnete Inge Aures an. Außerdem beschlossen die SPD-Delegierten die Reihung der Wahlkreisbewerber zum Bezirkstag. Mit 53 von 63 Stimmen ist der Bamberger Oberbürgermeister Andreas Starke auf Platz 1 der Liste platziert.
Einen ausführlichen Bericht dazu sehen Sie am Montag, ab 18 Uhr, in „Oberfranken Aktuell“.
Weitereführende Informationen zur Landtagswahl am 15. September 2013 erhalten Sie hier:
– Informationen zur Landtagswahl am 15. September 2013
– Landtagswahl: Gesetz und Wahlordnung
Weitereführende Informationen zur Bezirkstagswahl 2013 erhalten Sie hier:
– Informationen zur Bezirkstagswahl
Landtagswahl 2013:
Bei der Landtagswahl sind in Bayern seit 2003 mindestens 180 Mandate zu vergeben. Dabei entfallen mindestens 90 auf die Stimmkreise, in denen die einfache Mehrheit die Wahl entscheidet. Die restlichen Mandate werden auf Ebene der sieben bayerischen Regierungsbezirke, den sogenannten Wahlkreisen, auf so genannte Landeslisten verteilt.
So zeichnet sich das Wahlsystem vor allem durch seine zwei Stimmen je Wähler und die sieben Wahlkreislisten aus.
Die Verteilung der Direkt- und Listenmandate auf die Bezirke des Freistaats erfolgt nach dem Verhältnis der Bevölkerungszahl der sieben Wahlkreise zueinander.
Dies dient dazu, dass die einzelnen Landesteile im Freistaat entsprechend im Landtag vertreten sind.
Die Erststimme
Jeder Wähler hat zwei Stimmen.
Mit der Erststimme wählt der Wahlberechtigte einen Kandidaten der in seinem Stimmkreis antretenden Parteien, also eine echte Personenwahl. Über den Wahlsieg im Stimmkreis entscheidet die einfache Mehrheit der Stimmen. Sollte die Partei des Kandidaten allerdings landesweit an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern, so gewinnt der zweitplatzierte Stimmkreisbewerber das Mandat.
Die Zweitstimme
Die Zweitstimme bezieht sich auf die Wahlkreisliste. Jeder einzelne der sieben Bezirke Bayerns bildet jeweils einen Wahlkreis.
Anders als beispielsweise im Bundestagswahlsystem treten hier nicht lediglich Parteien mit starren Listen an, sondern „offene Listen“, auf denen der Wähler für seine Partei einen Listenbewerber ankreuzen kann.
Einerseits ist die Listenwahl mit der Zweitstimme dadurch „personalisiert“, womit ein Nachteil der Verhältniswahl ausgeglichen werden kann und der Wähler in die Lage versetzt wird, Einfluss auf die Reihenfolge der Listenmandate zu nehmen. Andererseits bietet diese Methode alle Vorteile dieses Wahlprinzips: So können die Parteien beispielsweise die Reihenfolge der Listenbewerber vor der Wahl festlegen und dadurch Einfluss auf ihre Erfolgschancen nehmen oder eigens Kandidaten an der Spitze der Liste positionieren, um ihre Wahl sicherzustellen.
Durch die Verrechnung der Stimmenzahlen, die auf die verschiedenen Wahlkreislisten entfallen, wird der Wählerwille, anders als in der Personenwahl, proportional abgebildet. Somit haben alle Stimmen, anders als in einer Mehrheitswahl, den gleichen Erfolgswert und keine Stimme geht verloren.