Fr., 24.06.2022 , 11:47 Uhr

Oberfranken

Paragraf 219a fällt - "Wichtiger Schritt für ein selbstbestimmtes Leben"

Paragraf stand lange in der Kritik

Der Paragraf 219a war das Verbot der „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ und besagte, dass Ärzte nicht öffentlich über einen Schwangerschaftsabbruch informieren dürfen. Das stand lange in der Kritik, nun ist der Paragraf Geschichte. Am Freitag (24. Juni) hat der Bundestag über seine Abschaffung abgestimmt und diese beschlossen.

Ärzte durften nicht öffentlich über den Schwangerschaftsabbruch informieren

Mit dem „Werbeverbot“ einher ging eine schlechte Informationslage zu Schwangerschaftsabbrüchen. Ärzte machten sich strafbar, wenn sie Informationen zu Methoden, Abläufen oder Risiken beispielsweise auf ihrer Website veröffentlichten.

Die Kriminalisierung durch 219a hat dafür gesorgt, dass die gesundheitliche Versorgungslage von Frauen dramatisch ist. Gerade Bayern ist hierfür ein gutes Beispiel. In Bayern muss ein einziger Arzt ein Drittel aller Abbrüche durchführen.

(Carmen Wegge, MdB, SPD)

 

Abschaffung von 219a war Wahlversprechen

Die Abschaffung des Paragrafen 219a gehörte zu den Wahlversprechen der Ampelkoalition. Auch MdB Johannes Wagner (Grüne) aus Coburg, der selbst Arzt ist, freut sich über den Beschluss. „Die Streichung des 219a ist ein wichtiger Schritt für ein selbstbestimmtes Leben von Frauen“, äußerte er sich in einer Pressemitteilung am Freitag.

Als Arzt ist es doch meine Aufgabe und Pflicht, stets umfänglich Aufklärung zu leisten. Mit der Streichung des §219a  können sich Patientinnen nun wieder darauf verlassen, dass sie über Eingriff, Risiken und mögliche Komplikationen von ihrer Ärztin oder ihrem Arzt informiert werden.

(Johannes Wagner, Arzt und MdB, Grüne)

219a Schwangerschaftsabbruch

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