Der Landkreis Hof hat seine bestehende Allgemeinverfügung ein weiteres Mal verlängert, wie das Landratsamt am heutigen Dienstag (20. April) mitteilte. Darin werden die Regelungen zum Schutz vor Geflügelpest getroffen. Die Verlängerung der Allgemeinverfügung tritt zum 21. April in Kraft und endet am 30. April.
Tiere müssen weiterhin im Stall bleiben
Die Aufstallungspflicht wird bis zum 30. April verlängert und ist somit weiterhin zu beachten. So müssen alle Geflügelhalter ihre Tiere im Stall oder einem überdachten und gegen Wildvögel abgeschotteten Außengehege halten. Die übrigen Regelungen der Allgemeinverfügung gelten unbefristet weiterhin.
Bei Verdacht sollte man folgendes tun
Haben Geflügelhalter den Verdacht, dass eines ihrer Tiere an Vogelgrippe verendet sein könnte, müssen sie sich beim zuständigen Veterinäramt melden. Das Veterinäramt der Stadt Hof ist telefonisch unter 09281/815-1192, das des Landkreises unter 09281/57-215 erreichbar. Die Meldung kann auch per E-Mail erfolgen, für die Stadt an veterinaeramt@stadt-hof.de, für den Landkreis an veterinaeramt@landkreis-hof.de.
Ungefährlich für den Menschen
Für den Menschen ist das Virus nach derzeitigen Erkenntnissen ungefährlich. Dennoch sollten tot aufgefundene Vögel nicht angefasst werden und Funde den lokalen Behörden gemeldet werden. Ein Merkblatt mit Sicherheitsmaßnahmen speziell für Geflügelhalter sowie weitere aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sind abrufbar unter: https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegel- pest/.