Mo., 18.03.2013 , 16:20 Uhr

Staatsanwaltschaft Bayreuth zu "Fall Peggy"

Die Staatsanwaltschaft Bayreuth nimmt den erneut für diese Woche angekündigten Wiederaufnahmeantrag des Anwalts von Ulvi K. zum Anlass für die folgende Erklärung:

„Die im Zusammenhang mit dem bereits seit Monaten angekündigten Wiederaufnahmeantrag des Verteidigers seitens der Staatsanwaltschaft durchgeführten umfangreichen Überprüfungen dauern an. Der Fall wird intensiv in Zusammenwirken mit der Kriminalpolizei Bayreuth bearbeitet. Die erhobenen Vorwürfe werden überprüft, eingegangenen Hinweisen wird nachgegangen. Die Einreichung des Wiederaufnahmeantrags des Verteidigers, dessen Eingang für diesen Monat angekündigt wurde, ist abzuwarten, da etwaige Erkenntnisse, die sich daraus ergeben könnten, berücksichtigt werden sollen. Unabhängig vom Ergebnis dieser Prüfung ist erneut darauf hinzuweisen, dass eine Entlassung des Verurteilten derzeit nicht im Raum steht. Es wird noch auf unabsehbare Dauer nicht die lebenslange Freiheitsstrafe aus der Verurteilung wegen Mordes an Peggy vollstreckt, sondern die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen mehrfachen sexuellen Missbrauchs von Kindern vollzogen. Diese Taten des Verurteilten sind unbestritten.“

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