Wie bereits gemeldet, findet in diesem Jahr für die Geschäftsjahre 2014 – 2018 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zur Zeit werden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit deutscher Staatsangehörigkeit ausgeübt werden, die nicht jünger als 25 Jahre und nicht älter als 70 Jahre sind sowie ihren Wohnsitz in der Stadt Hof haben.
Da sich bisher zu wenig Personen gemeldet haben, sucht die Stadt Hof noch Freiwillige für das Amt des Erwachsenen-Schöffen. Wer sich selbst für das Amt des Schöffen bewerben oder andere geeignete Personen vorschlagen möchte, bekommt die entsprechenden Bewerbungsvordrucke am Infoschalter im Bürgerzentrum der Stadt Hof, Karolinenstr. 40, 2. Stock. Die Bewerbungen werden dort bis 02.04.2013 entgegengenommen.