Weder die erforderliche Fahrerlaubnis noch eine Ausnahmegenehmigung für die Fahrt am Sonntag auf der Autobahn hatte ein 34-Jähriger aus dem Landkreis Hof. Am Sonntagvormittag war er mit einem Transporter und einem großen Anhänger in Richtung Süden unterwegs um seinen Umzug kostengünstig durchzuführen. An der Rastanlage Fränkische Schweiz kontrollierte eine Streife der Verkehrspolizei Bayreuth das Gespann. Der 34-Jährige konnte lediglich einen Führerschein der Klasse B vorlegen, die erforderliche Klasse BE hatte er nicht. Ebenso hatte er sich keine Ausnahme vom Sonntagsfahrverbot besorgt, die er für die geführte Fahrzeugkombination benötigt hätte. Die Beamten beendeten die Fahrt und erstatteten Anzeigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und der begangenen Ordnungswidrigkeit.