Überraschende Wende im Totschlagsprozess am Landgericht Bayreuth.
Die Kammer hat bereits einen Tag vor dem geplanten Prozessende ein Urteil gesprochen. Der 57-jährige Angeklagte Richard A. muss für 10 Jahre ins Gefängnis.
Er soll im Juni letzten Jahres bei einem Trinkgelage einem 42-jährigen Mann aus Bayreuth ein Messer in die Brust gestochen haben. Der Mann hat den Angriff nicht überlebt.
Der Angeklagte Richard A. hat erst am zweiten Prozesstag sein Schweigen gebrochen, stellte den Tathergang als Unfall dar.
Er habe dem späteren Opfer das Messer aus der Hand reißen wollen.
Ein rechtsmedizinischer Gutachter hat diese Version allerdings widerlegt.
Richter Eckstein begründet die Entscheidung der Kammer vor allem mit den Ergebnissen der forensischen Gutachten. Hier ist von einer besonderen Härte der Tat die Rede.
Zudem ist der Verurteile erheblich vorbestraft und auch in der JVA kein Unbekannter.
Die Staatsanwaltschaft hat eine Haftstrafe von elf Jahren gefordert, die Verteidigung lediglich fünf und die Unterbringung in einer Erziehungsanstalt.
Der Auffassung des Verteidigers nach könne man nicht von einem Tötungsvorsatz ausgehen, sondern höchstens von Körperverletzung mit Todesfolge.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.