Mi., 18.01.2017 , 18:01 Uhr

TVO Info: Dieses Verkehrszeichen wird fast immer falsch verstanden!

Die "Schneeflocke" gilt das ganze Jahr!

Der Winter hat Oberfranken fest im Griff. Die Straßen sind dementsprechend rutschig und mitunter sehr glatt, vor allem bei Neuschnee. Somit gilt auf Autobahnen, Bundesstraßen und sonstige Wege: Runter vom Gas. Dies zeigen auch entsprechende Verkehrs- und Hinweiszeichen an. Allerdings werden einige davon nicht richtig verstanden.

Hinweisschilder sollen Aufmerksamkeit der Fahrzeuglenker erhöhen

Solch ein Hinweiszeichen, welches die Aufmerksamkeit der Fahrzeuglenker erhöhen soll, ist das Schild mit der Schneeflocke. Dieses Zusatzsymbol weist auf die "Gefahr unerwarteter Glatteisbildung" hin. Etwas kurios wird es, wenn dieses spezielle Schneeflocken-Symbol gemeinsam mit einem Schild für die Geschwindigkeitsbegrenzung angebracht ist.

 

Begrenzung der Geschwindigkeit gilt immer

Denn - so urteilten Richter - diese Schilder-Kombination bedeutet nicht, dass die Begrenzung der Geschwindigkeit nur für den eventuellen Schneefall gilt! Das Oberlandesgericht in Hamm entschied bereits 2014 in einem derartigen Fall (Az.: 1RBs 125/14). Ein Autofahrer fand diese Schildkombination an der Straße irritierend und klagte. Recht bekam er aber nicht!

Klage abgewiesen!

Der Mann war mit 125 km/h auf einer Bundesstraße unterwegs.

Ein Abschnitt dieser Straße war mit einer Geschwin­dig­keits­be­grenzung von 80 km/h beschildert. Zusätzlich war das Hinweisschild mit der Schneeflocke angebracht. Das von der Polizei geschossene Radarfoto zeigte somit eine Übertretung der Geschwindigkeit von 45 km/h an. Dies bedeutete ein Bußgeld von 160 Euro plus einem Fahrverbot von einem Monat. Der Betroffene klagte gegen den Bußgeldbescheid, da er annahm, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung nur bei winterlichen Straßenverhältnissen gilt. Somit würde zumindest die Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gelten. Das Gericht folgte der Aussage des Pkw-Lenkers aber nicht und wies die Klage ab!

Geschwin­dig­keits­be­grenzung bei winter­lichen Straßen­ver­hält­nissen besonders sinnvoll

In der Pressemitteilung zu dem Urteil hieß es: Das Zeichen mit der Schneeflocke sei lediglich ein entbehr­licher Hinweis darauf, dass die Geschwin­dig­keits­be­grenzung bei vorherr­schenden winter­lichen Straßen­ver­hält­nissen besonders sinnvoll ist. Damit solle die Akzeptanz bei Autofahrern für die Geschwin­dig­keits­be­grenzung erhöht werden.

Zusatzschild "Bei Nässe" nur bei Nässe

Egal ob die Fahrbahn trocken ist, es schneit oder hochsommerliche Temperaturen herrschen: Die vorgegebene Höchst­ge­schwin­digkeit, in Kombination mit dem Schnee­flocken-Zeichen, gilt immer. Anders verhält es sich mit dem Zusatzschild "bei Nässe". Hier ist die Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit nur gültig, wenn die Fahrbahn auch nass ist! Wieder was gelernt...

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