Der Winter hat Oberfranken fest im Griff. Die Straßen sind dementsprechend rutschig und mitunter sehr glatt, vor allem bei Neuschnee. Somit gilt auf Autobahnen, Bundesstraßen und sonstige Wege: Runter vom Gas. Dies zeigen auch entsprechende Verkehrs- und Hinweiszeichen an. Allerdings werden einige davon nicht richtig verstanden.
Hinweisschilder sollen Aufmerksamkeit der Fahrzeuglenker erhöhen
Solch ein Hinweiszeichen, welches die Aufmerksamkeit der Fahrzeuglenker erhöhen soll, ist das Schild mit der Schneeflocke. Dieses Zusatzsymbol weist auf die "Gefahr unerwarteter Glatteisbildung" hin. Etwas kurios wird es, wenn dieses spezielle Schneeflocken-Symbol gemeinsam mit einem Schild für die Geschwindigkeitsbegrenzung angebracht ist.
Begrenzung der Geschwindigkeit gilt immer
Denn - so urteilten Richter - diese Schilder-Kombination bedeutet nicht, dass die Begrenzung der Geschwindigkeit nur für den eventuellen Schneefall gilt! Das Oberlandesgericht in Hamm entschied bereits 2014 in einem derartigen Fall (Az.: 1RBs 125/14). Ein Autofahrer fand diese Schildkombination an der Straße irritierend und klagte. Recht bekam er aber nicht!
Klage abgewiesen!
Der Mann war mit 125 km/h auf einer Bundesstraße unterwegs.
Ein Abschnitt dieser Straße war mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h beschildert. Zusätzlich war das Hinweisschild mit der Schneeflocke angebracht. Das von der Polizei geschossene Radarfoto zeigte somit eine Übertretung der Geschwindigkeit von 45 km/h an. Dies bedeutete ein Bußgeld von 160 Euro plus einem Fahrverbot von einem Monat. Der Betroffene klagte gegen den Bußgeldbescheid, da er annahm, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung nur bei winterlichen Straßenverhältnissen gilt. Somit würde zumindest die Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gelten. Das Gericht folgte der Aussage des Pkw-Lenkers aber nicht und wies die Klage ab!
Geschwindigkeitsbegrenzung bei winterlichen Straßenverhältnissen besonders sinnvoll
In der Pressemitteilung zu dem Urteil hieß es: Das Zeichen mit der Schneeflocke sei lediglich ein entbehrlicher Hinweis darauf, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung bei vorherrschenden winterlichen Straßenverhältnissen besonders sinnvoll ist. Damit solle die Akzeptanz bei Autofahrern für die Geschwindigkeitsbegrenzung erhöht werden.
Zusatzschild "Bei Nässe" nur bei Nässe
Egal ob die Fahrbahn trocken ist, es schneit oder hochsommerliche Temperaturen herrschen: Die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit, in Kombination mit dem Schneeflocken-Zeichen, gilt immer. Anders verhält es sich mit dem Zusatzschild "bei Nässe". Hier ist die Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit nur gültig, wenn die Fahrbahn auch nass ist! Wieder was gelernt...