Do., 25.10.2012 , 13:48 Uhr

Unterkünfte für Asylbewerber reichen nicht mehr aus

Die Zahl der Asylbewerber in Deutschland ist in den vergangenen Wochen drastisch angestiegen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) teilt mit, dass allein im September 2012 insgesamt 6691 Erstantragsteller um Asyl nachgesucht haben. Die ursprüngliche Zugangsschätzung vom August 2012 mit monatlich 4500 bis 5000 Erstantragstellern wurde damit erheblich überschritten.


 

Vergleicht man die Septemberzahlen 2012 mit den Zugängen im August 2012, so ergibt sich ein Zuwachs von rund 28 %. Im Vergleich zum Vorjahresmonat September 2011 beträgt der Zuwachs sogar rund 62 %.

Der Anstieg ist in erster Linie auf Antragstellungen aus den Herkunftsländer Serbien, Mazedonien, Bosnien und Herzegowina sowie Kosovo zurückzuführen, die im September rund
42 % der Erstanträge ausmachten. Ebenfalls deutlich zugenommen haben die Zugänge aus der Russischen Föderation und Georgien. Die Zugänge aus Syrien, Afghanistan, Irak, Iran und Pakistan verbleiben auf hohem Niveau.

Für die nächsten Monate rechnet das BAMF mit einem monatlichen Zugang von rund 9000 Personen. Auf Bayern entfallen hiervon 1400 Asylbewerber; knapp 9% werden dem Regierungsbezirk Oberfranken zugeteilt.

In der vergangenen Woche sind in Bayern 432 neue Asylbewerber eingetroffen, 38 Personen hiervon müssen in der darauf folgenden Woche in Oberfranken untergebracht werden.

Die Regierung von Oberfranken betreibt derzeit 16 Gemeinschaftsunterkünfte mit insgesamt 1078 Betten. Die Gemeinschaftsunterkünfte sind fast vollständig ausgelastet, so dass eine alleinige Unterbringung neuer Asylbewerber in den Gemeinschaftsunterkünften nicht mehr möglich ist. „Deshalb versuchen wir, in den Gemeinden, Städten und Landkreisen neue Unterkünfte anzumieten. Da die Widerstände vor Ort oft erheblich sind, gelingt uns dies aber nur in sehr eingeschränktem Umfang“, sagt Regierungsvizepräsidentin Petra Platzgummer-Martin. „Die Unterbringungsverpflichtung veranlasst die Regierung von Oberfranken deshalb, künftig vermehrt von der gesetzlich eingeräumten Möglichkeit der dezentralen Zuweisung an die Landkreise und kreisfreien Städte Gebrauch machen zu müssen“, so die Regierungsvizepräsidentin.

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