Do., 24.01.2013 , 20:08 Uhr

Urteil im "Macheten-Prozess" am Landgericht Bamberg

Mit der Anordnung der Sicherungsverwahrung ist der so genannte „Macheten-Prozess“ am Landgericht Bamberg zuende gegangen. Überdies muss der 32-jährige Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung, vorsätzlicher Körperverletzung in zwei Fällen und versuchter Nötigung 4 Jahre in Haft.

Für Aufsehen hatte der Prozess gesorgt, weil der Angeklagte in einem Fall seine damalige Freundin mit einer Machete bedroht und am Hals verletzt hatte. Für die Richter aber nur ein Teilvergehen, wesentlich schwerere Verletzungen fügte er der Frau mit seinen Fäusten zu. Fünf bis acht Mal schlug er an jenem Abend auf seine Ex-Freundin ein. Diese habe sich danach „im Spiegel nicht mehr wiedererkannt“, zitierte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer.
Er forderte 4 Jahre und 4 Monate Haft. Plus die Sicherungsverwahrung. Daran störte sich der Verteidiger. Laut Jürgen Kaller sei nach den Urteilen von Verfassungsgericht und BGH die Sicherungsverwahrung in ihrer jetzigen Form nicht verfassungskonform. Ergo könne das Gericht nur in besonderen Ausnahmefällen noch zu dieser Maßregelung greifen – für Anwalt Jürgen Kaller nicht erkennbar. Zudem halte er seinen Mandanten durchaus für therapiebar.

Das stellten zwei Gutachter in Abrede. Sie attestieren Andreas W. impulsives und aggressives Verhalten, eine „dissoziale Persönlichkeitsstörung“. Er lasse sich wohl kaum in die Gesellschaft integrieren und sei für eine Psychotherapie nicht geeignet.

Darauf fusste die Begründung der Staatsanwaltschaft zur Sicherungsverwahrung. Und auf der Tatsache, dass der Angeklagte bereits etliche Vorstrafen hat. „Sie sind 32 Jahre und waren davon gute zehn in Haft“, befand auch der Vorsitzende Richter. Die Kammer sprach sich am Ende für die Sicherungsverwahrung vor. Der Angeklagte sei quasi unbelehrbar und eine Gefahr für die Allgemeinheit, da sich seine Agressionen nicht nur gegen Partnerinnen, sondern auch gegen Unbeteiligte gerichtet hätten.

Der Verteidiger will das Urteil nicht akzeptieren. Er kündigte noch im Saal an: „Wir gehen in Revision.“

Was bedeutet Sicherungsverwahrung? Diese Frage wird im Beitrag bei TVO geklärt, am Freitag um 18h in „Oberfranken Aktuell“.

 

 

 

 

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