Im so genannten Metallica-Prozess am Landgericht Bamberg ist der geschlossene Vergleich nun rechtskräftig.
Beide Parteien haben gegen das Urteil vom Januar keinen Einspruch eingelegt, die Frist ist nun abgelaufen.
Somit stehen dem Geschädigten 1700 Euro Schadensersatz zu. Ihm wurde von einem Bekannten während eines Konzerts der Heavy-Metal-Band Metallica ein Stück Zahn herausgeschlagen – der Bekannte war beim Herumhüpfen ins Straucheln geraten. Anschließend stritten sich die Versicherungen der beiden Männer um die Haftungsfrage.
Der Vergleich am Landgericht Bamberg stellt allerdings keinen Präzedenzfall für die Zukunft dar.