Fr., 09.11.2012 , 15:35 Uhr

Wunderheiler“ ergaunern Schmuck und Bares in Bamberg

Zwei angebliche Wunderheilerinnen trieben in den vergangenen zwei Wochen mit drei gutgläubigen Frauen ihr kriminelles Spiel und ergaunerten damit mehrere Tausend Euro Bargeld und Schmuck. Diese Masche ist nicht unbekannt und die Polizei warnt dringend vor weiteren Auftritten dieser Frauen.


 

Am 24. Oktober sprachen in der Promenadenstraße zwei unbekannte Frauen eine 21-jährige Russin in deren Heimatsprache an und behaupteten, nur die Übergabe ihrer gesamten Barschaft an die Heilerinnen könne den schlechter werdenden Gesundheitszustand einer nahen Angehörigen aufhalten.

Leider ging die junge Frau darauf ein und übergab wenig später tatsächlich einen fünfstelligen Eurobetrag an die ihr völlig unbekannten Frauen. Das Geld wurde dann in einem Tuch verpackt und der angebliche „Heilungsprozess“ angestoßen. Anschließend bekam die Bamberger Bürgerin ein Tuchbündel zurück. Der Frau wurde erklärt, sie dürfe niemanden etwas erzählen und das Bündel erst einige Tage später daheim wieder auspacken. Nur dann sei die Wunderheilung gewährleistet. Durch geschickte Ablenkungsmanöver war allerdings das Bündel mit dem Geld längst gegen ein anderes Tuchbündel mit wertlosem Papier ausgetauscht worden, was die 21-Jährige aber erst vor zwei Tagen beim Öffnen des Bündels bemerkte.

In ähnlicher Weise brachten vermutlich die gleichen zwei Frauen am 25. Oktober eine 48-Jährige und am 6. November eine 76-jährige Frau aus Bamberg um Schmuck und Erspartes.

Die Frauen werden wie folgt beschrieben:
50 Jahre alt, 160 cm groß, normale Statur, dunkle Augen, längere, rötlich blonde Haare zum Zopf gebunden, dunkle Hose, schwarzer, langer Mantel, schwarze, große Handtasche
35 – 40 Jahre alt, 160 cm groß, korpulent, blaue Augen, längere, naturblonde Haare zum Zopf gebunden, dunkle Hose, dunkelblauer Mantel, Handtasche

Die Kripo Bamberg ermittelt in diesen drei Fällen und bittet um Hinweise aus der Bevölkerung auf die beschriebenen Personen unter der Tel.-Nr.: 0951/9129-491.

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